Windparkplanung Schälk

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Wir planen am Standort "Schälker Heide" nordwestlich von Iserlohn in der Gemarkung Lethmathe, angrenzend an die Stadt Schwerte, einen Windpark.

Zwei Windkraftanlagen sind bereits im März 2025 ans Netz gegangen und produzieren pro Jahr rund 30 Millionen Kilowattstunden grünen Strom. Das ist so viel wie circa 8.800 Haushalte jährlich verbrauchen. Damit kann der Ausstoß von bis zu 22.500 Tonnen Kohlendioxid vermieden werden.

Aktuell planen wir eine Erweiterung des Windparks mit zwei zusätzlichen Anlagen.

Windpark Iserlohn

Entwicklung
Genehmigungs-verfahren
Errichtung
Betrieb
Aktueller Status

Erweiterung Windpark Iserlohn

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Genehmigungs-verfahren
Aktueller Status
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Aktuelles

Mai 2025: ABO Energy auf dem Schwerter Wochenmarkt

ABO Energy auf dem Schwerter Wochenmarkt

Am Samstag, den 17. Mai 2025, waren wir mit einem Infostand auf dem Schwerter Wochenmarkt vertreten und informierten über unsere Windparkprojekte in der Region. Gemeinsam mit LocalZeroSchwerte beantworteten wir die interessierten Fragen der Bürger*innen zu den Projekten und zu Windkraft im Allgemeinen und führten zahlreiche persönliche Gespräche. 

März 2025: Inbetriebnahme des Windparks

Windparkplanung Schälk

Die beiden Windkraftanlagen nordwestlich von Iserlohn haben den Regelbetrieb aufgenommen und produzieren seit März sauberen Strom.

 

Januar 2025: Vorbescheid für zwei weitere Anlagen erteilt

Anfang Januar 2025 hat der Märkische Kreis den Vorbescheid für zwei weitere Windkraftanlagen in der Schälker Heide erteilt. 

August 2024: Antrag auf Vorbescheid eingereicht

ABO Energy hat beim Märkischen Kreis einen Antrag auf Vorbescheid nach Bundesimmissionsschutzgesetz für zwei weitere Windenergieanlagen in der Schälker Heide eingereicht. Im Rahmen des Vorbescheid-Antrages werden nun ausgewählte genehmigungsrelevante Fragestellungen durch die Genehmigungsbehörde vorab geprüft.

Juli 2024: Windpark an Stadtwerke Bochum verkauft

ABO Energy hat den Windpark Schälker Heide an die Stadtwerke Bochum verkauft. Er ist der erste Windpark der Stadtwerke in Nordrhein-Westfalen und soll ab 2025 grünen Strom produzieren. 

April 2024: Bauarbeiten laufen

Die Bauarbeiten des Windparks Schälker Heide laufen wie geplant. Momentan finden die Wegebauarbeiten statt und die Gruben der Fundamente für die Windkraftanlagen werden ausgehoben.

März 2023: Windpark genehmigt

Der Windpark Schälk ist mit Bescheid vom 30.03.2023 durch den Märkischen Kreis genehmigt worden. Derzeit wird der konkrete Bauzeitenplan mit dem Anlagenhersteller abgestimmt. Eine Inbetriebnahme der beiden Anlagen ist im Frühjahr 2025 zu erwarten.

Mai 2022: Windmessmast errichtet 

 Im Mai 2022 hat ABO Wind einen Windmessmast mit einer Höhe von 140 Metern aufgestellt. Er wird nun die Windhöffigkeit am Standort genau messen. 

Mai 2021: Genehmigungsantrag vollständig eingereicht

ABO Wind hat den Antrag auf Bau und Betrieb des Windparks Schälk vollständig eingereicht.

Oktober 2020: Antrag auf Bau und Betrieb eines Windmessmasts

ABO Wind hat im Oktober 2020 einen Antrag auf Bau und Betrieb eines Windmessmasts eingereicht. Im August 2019 hatten wir dazu einen positiven Vorbescheid von der Stadt Iserlohn bekommen. Wir rechnen damit, den Windmessmast 2021/22 aufbauen zu können. Er wird dann mindestens ein Jahr lang die Windhöffigkeit am Standort messen. Auf Basis dieser Ertragsprognosen wird errechnet, ob und wie ein wirtschaftlicher Betrieb des Windparks des Windparks möglich ist.

Juli 2020: Vorbescheid erhalten

Am 06.07.2020 hat der Märkische Kreis unserem Bauvorantrag für zwei Windenergieanlagen stattgegeben.

April 2016: Exkursion zum Windpark Weilrod

Exkursion zum Windpark

Ein knappes Dutzend Bürgerinnen und Bürger aus Iserlohn und Umgebung hat am Samstag, 02. April, den Windpark Weilrod im hessischen Hochtaunus besucht. Anwohner des von ABO Wind geplanten Windparks auf der Schälker Heide folgten damit einer Einladung, die das Unternehmen im vergangenen Jahr aussprach. Unter Anleitung von ABO Wind-Techniker Stefan Klose besichtigte die Gruppe aus NRW eine Windenergieanlage des Typs Nordex N117. Mit einem vergleichbaren Anlagentyp möchte ABO Wind auch am Standort Schälker Heide umweltfreundlichen Strom erzeugen. Der Weg zum Windrad führte die zehn Besucher über einen Teil des von ABO Wind angelegten Energie-Erlebnispfades, auf dem Jung und Alt die Geschichte der Energienutzung erkunden können. „Der Waldstandort in Weilrod ist besonders interessant, weil dort ähnliche Rahmenbedingungen wie auf dem Schälk herrschen“, erklärt Ute Schulmeister, zuständige Projektleiterin von ABO Wind. Die von der Besuchergruppe besichtigte Windenergieanlage grenzt zum Beispiel an eine, auch für die Schälker Heide typische, Windwurffläche. „Sowohl in Weilrod als auch in Iserlohn kann umweltfreundlicher Strom aus Windkraft ressourcenschonend erzeugt werden“, fasst Schulmeister zusammen. In Iserlohn würden die vier geplanten Anlagen jährlich 22.600 Tonnen Kohlendioxid einsparen und rund 20.000 Menschen mit Strom aus erneuerbarer Energie versorgen. 

 

Projektinfos

Standort


Es handelt sich um ein waldgeprägtes Gebiet mit Laub- und Nadelwald. Alte Laubwälder sind nicht vorhanden, es dominieren Nadelforste und durch den Orkan Kyrill 2007 verursachte Windwurf- beziehungsweise Aufforstungsflächen. Die Nadelwaldbereiche sind bedingt durch Trockenheit und Borkenkäfer bereits großflächig verschwunden. Alle Anlagen sind im Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Märkischer Kreis" geplant. Andere ausgewiesene Schutzgebiete sind nicht betroffen.

Die Abstände der geplanten Anlagen betragen im derzeitigen Windpark-Layout mehr als 600 Meter zu den naheliegendsten Wohnhäusern.

 

 

Kommunalabgabe


Kommunlabgabe

Das neue Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter Radius um einen Windpark entsprechend ihres Flächenanteils mit 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Die Städte entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Für die beiden errichteten Anlagen ist zu erwarten, dass Iserlohn pro Jahr rund 26.000 €, Schwerte etwa 24.000 € und Hagen etwas mehr als 10.000 € erhalten würden.

Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütungszeit der beiden errichteten Windkraftanlagen fließen also rund 1,2 Millionen Euro alleine aus der Zuwendung in die Stadtkassen. Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommune und ihre Bürger*innen durch die Anlagen haben. Hinzu kommen erhebliche Pachtzahlungen für die Nutzung von privaten und kommunalen Flächen, Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlagen achtet ABO Energy darauf, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen.

Die Berechnung der Kommunalabgabe für die beiden weiteren geplanten Windkraftanlagen wird in Kürze hinzugefügt.

 

Anlagentyp

Errichtete Windkraftanlagen
Windkraftanlagen 2 WEA
Anlagentyp Nordex N149
Nabenhöhe 164 Meter
Rotordurchmesser 149 Meter
Gesamthöhe 239 Meter
Nennleistung 5,7 Megawatt

 

Geplante Erweiterung
Windkraftanlagen 2 WEA
Anlagentyp Nordex N175
Nabenhöhe 179 Meter
Rotordurchmesser 175 Meter
Gesamthöhe 267 Meter
Nennleistung 6,8 Megawatt

 

Zeitplan

Hintergrund

Energiewende in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen hat großes Potential, auch nach dem Ende der Kohleverstromung zentrales Energieland Deutschlands zu bleiben. Viele innovative Unternehmen in NRW treiben die Energiewende bereits aktiv voran. Auf den Bergbau fokussierte Hersteller von Spezialmaschinen produzieren mittlerweile zum Beispiel wichtige Teile für den Windenergiesektor. Darüber hinaus haben viele Getriebezulieferer ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen. Während in NRW nur noch rund 8.000 Menschen in der Braunkohlewirtschaft arbeiten, sind in dem Bundesland fast 20.000 Menschen in der Windenergiebranche beschäftigt. Das unterstreicht die wirtschafts- und industriepolitische Bedeutung der Windenergie.

In der vergangenen Legislaturperiode wurde dieser vielversprechende Transformationsprozess unter der schwarz-gelben Koalition unter anderem mit der Einführung von starren Mindestabständen zwischen Windparks und Wohnbebauung zurückgeworfen. Die seit 2022 amtierende Koalition aus CDU und Grünen hat sich zum Ziel gesetzt, den Windkraftausbau wiederzubeleben. Laut Koalitionsvertrag sollen in den nächsten fünf Jahren 1.000 neue Anlagen in NRW entstehen. Der starre Mindestabstand soll schrittweise abgeschafft und der Bau von Turbinen auf Waldflächen mit weitgehend abgestorbenem Baumbestand erlaubt werden.

Ambitionierte Ziele

Am 1. Juli 2021 hat der nordrhein-westfälische Landtag das bis dahin ehrgeizigste Klimaschutzgesetz eines Bundeslandes verabschiedet. Kern ist die Verpflichtung, 2045 treibhausgasneutral zu wirtschaften. Auf dem Weg dahin sollen die Emissionen bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent sinken. Bis zum Jahr 2032 muss Nordrhein-Westfalen 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausweisen. Das Land möchte dieses Ziel bereits bis 2025 erfüllen.

Geschädigter Wald

Nordrhein-Westfalen hat eine Waldfläche von 935.000 Hektar - rund 136.000 Hektar davon sind durch Trockenheit, Hitze und Borkenkäfer so schwer geschädigt, dass sie wiederbewaldet werden müssen. ABO Energy setzt Windenergieanlagen im Wald möglichst umweltschonend um. Den Eingriff in die Natur minimieren wir, indem wir entlang bestehender Wege, auf Windwurfflächen, geschädigten Arealen oder Lichtungen planen. Für die gerodeten Flächen forstet ABO Energy andere Stellen des Waldes wieder auf und investiert in weitere Ausgleichmaßnahmen wie etwa die Wiederherstellung von Quellbereichen oder das Anlegen von Blütenwiesen. Für geschädigten Wald entsteht im Zuge des Windparkbaus also hochwertiger Mischwald.

Fragen und Antworten zur Windkraft in der Schälker Heide

Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in der Schälker Heide möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.

Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.

 

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Ihre Frage zum Windpark Schälk:

Die von Ihnen eingegebenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Häufige Fragen

Allgemein

Wie können sich Bürger über den Windpark informieren?

Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Internetseite bieten wir im Laufe der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über den Windpark zu informieren. So organisieren wir Infomessen oder bieten Baustellenführungen an.

Wer profitiert von der Windkraft?

Viele. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber für die Fläche des Windparks Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Gemeinde sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark, gegebenenfalls auch Einnahmen aus den Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung zu erwarten. Zudem profitieren die Gemeinden innerhalb eines 2,5 km Radius von der Kommunalabgabe nach EEG 2023. ABO Energy beauftragt außerdem nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa bei der Erstellung von Gutachten, beim Bau der Infrastruktur sowie bei Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.

 

Vor Ort

Wer wird die Anlagen betreiben? Ist eine Bürgerbeteiligung möglich? 

Wer den Windpark betreiben wird, steht in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage. Im Rahmen des Bürgerenergiegesetzes NRW eröffnen wir den Nachbarinnen und Nachbarn unserer Windparks die Möglichkeit, auf vielfältige Weise von dem Projekt zu profitieren. Mit unserem Nah&Grün Invest- Angebot profitieren Anwohner*innen zum Beispiel von attraktiven Zinssätzen bei Nachrangdarlehen. Eine Beteiligung ist bereits mit kleinen Beträgen möglich. Mehr zum Thema finden Sie hier.

Wie hoch ist die Lärmbelästigung durch die Anlagen und was wird dagegen getan? 

Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen, wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb, strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden. Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A). 

Art der baulichen Nutzung Tags Nachts

Industriegebiet

70 dB(A)    70 dB(A)
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
Kern-, Dorf-, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet     55 dB(A) 40 dB(A)
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt 45 dB(A) 35 dB(A)

 

Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast (also mit maximal möglicher Leistung) laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.

 

Was wird getan, damit Lichtsignale an Windrädern weniger stören? 

Mit der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) sind wir zur Installation einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung verpflichtet. Diese sorgt dafür, dass Windenergieanlagen nur dann leuchten, wenn es nötig ist, beispielsweise wenn sich ein Flugzeug nähert.

Werden Schlagschatten der Rotorblätter auf den Ort fallen?

Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat. Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls in der geplanten Windenergieanlage wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden. 

Mindern Windkraftanlagen den Wert von Immobilien? 

Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Der wichtigste Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen.

Die aktuellste Studie zu diesem Thema wurde 2022 in Frankreich von der ‚Agence de la transition écologique‘ (Agentur für den ökologischen Wandel) veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen bei 90 Prozent der Häuser, die zwischen 2015 und 2020 verkauft wurden, keinen und bei zehn Prozent dieser Häuser nur minimalen Einfluss auf die Preise haben. Die gemessenen Auswirkungen ähneln denen anderer Infrastrukturobjekte, etwa Mobilfunkmasten. Die Haupteinflussfaktoren auf den Preis von Immobilien sind räumliche Struktur, Lebensstandard in der Region und Nähe zu touristischen Attraktionen.

Zu ähnlichen Schlüssen kommen auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, zum Beispiel eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für die Bereiche der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven und der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.

Macht Infraschall von Windenergieanlagen krank?

Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen, wie zum Beispiel die 2020 erschienene Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg.

Im April 2021 wurde bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hat. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Experten schätzen, dass durch diesen Rechenfehler die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch angesetzt wurden.

Wie viel Abrieb löst sich von Windkraftanlagen?

Die Rotorblätter von Windkraftanlagen sind Umwelteinflüssen ausgeliefert, die das Material angreifen. Der Verschleiß, der durch den Abrieb der Blattoberfläche an der Vorderkante der Rotorblätter entsteht, tritt meist an den Blattspitzen auf. Im Betrieb erreichen die Blattspitzen Höchstgeschwindigkeiten von 250 bis 360 Kilometern pro Stunde. Bei dieser Geschwindigkeit wirken Regentropfen, kleine Staubpartikel, Salz oder Umweltchemikalien auf das Blattmaterial ein und es können sich kleine Partikel aus der äußersten Materialschicht des Blattes lösen. Derzeit existieren keine genauen Untersuchungen zur Menge der abgelösten Partikel bei Windkraftanlagen. Nach einer sehr groben Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergiesysteme aus dem Jahr 2020 liegt der maximale Materialabtrag für alle deutschen Windkraftanlagen (Stand 2019: 31.000 Anlagen) bei rund 1.400 Tonnen pro Jahr. Der Bundesverband Windenergie rechnet mit rund 78 Tonnen pro Jahr. Zum Vergleich: Die Abriebwerte von Reifen belaufen sich jährlich auf etwa 102.000 Tonnen. Außerdem ist die Konzentration der Partikel gering, da sie sich in großer Höhe lösen und vom Wind verteilt werden.

Ist der Abrieb von den Rotorblättern schädlich?

Die äußerste Schicht der Rotorblätter bildet ein Decklack, der aus Polyurethan, Epoxid- oder Polyesterharz besteht. Diese Kunstharze besitzen im ausgehärteten Zustand keine gesundheitsschädlichen Eigenschaften. Zum Erosionsschutz wird zusätzlich eine Schutzfolie oder ein spezieller Schutzanstrich aufgebracht, der auch bei Flugzeugen und Hubschraubern zum Schutz der Tragflächen und Rotorblätter eingesetzt wird. In der Diskussion stehen auch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die in den Kunststoffen der Anlagen gebunden sind und dort kaum herausgelöst werden können, da sie zur Haltbarkeit und Stabilisierung gegen Partikelerosion beitragen sollen.
Der Abrieb führt über die Zeit zu einer Verschlechterung der Aerodynamik des Rotorblattes und folglich zum Ertragsverlust der Anlage. Auch aus diesem Grund werden die Anlagen mitsamt den Rotorblättern regelmäßig kontrolliert und Maßnahmen zur Instandhaltung umgesetzt. Dazu gehört das Auftragen von Schutzlacken oder Schutzfolien oder bei starken Beschädigungen der Austausch von Rotorblättern.

 

Der produzierte Strom

Ist der von Windrädern produzierte Strom zu teuer?

Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2022 steuerte die Windkraft an Land rund 49 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren zum Energiemix Deutschlands bei. Die frühere EEG-Umlage für Stromkunden ist gestrichen. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende. Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre das für Stromkunden sehr teuer. 

Gefährdet Windkraft die Grundversorgung mit Strom?

Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.

Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt.

Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der erneuerbaren Energien sehr sinnvoll, denn es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen. Deutschland macht sich damit außerdem unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.

Bleibt der Strom in der Region?

Die geplanten Windenergieanlagen werden den klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie in der Region geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.

 

Natur- & Artenschutz

Verträgt sich der Bau eines Windparks mit Natur- und Artenschutz?

Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen spielt der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Rolle. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde. Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Leitfadens „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von WEA in NRW“ sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Energy mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzliche Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert. 

Wie gleicht ABO Energy den Eingriff in die Natur aus?

Trotz aller Vorsicht bedeutet der Bau eines Windparks immer auch einen Eingriff in die Natur. Zur Kompensation setzt ABO Energy umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen um. Dank der Ausgleichsmaßnahmen bereichert der Windpark die Region auch ökologisch und verbessert das Landschaftsbild an vielen Stellen. Wir legen Streuobstwiesen an, pflanzen hochwertige Mischwälder oder entsiegeln Flächen durch den Abriss von nicht mehr genutzten Gebäuden und schaffen dadurch Biotope mit hohem Artenreichtum. Weitere Beispiele für mögliche Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen finden Sie hier.

Wird die Wasserqualität durch den Bau des Windparks beeinträchtigt?

Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.

Wird der touristische Wert der Region durch den Windpark gemindert?

Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2021 der Agentur für Erneuerbare Energien finden 83 Prozent der Befragten die stärkere Nutzung und den Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außerordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“. Auch in Österreich, das durch seine Berge viele Touristen anzieht, haben Windparks keinen feststellbaren negativen Einfluss auf Übernachtungszahlen.

Bei unseren Projekten arbeiten wir eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um nach Möglichkeit mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Das können unter anderem Wanderwege sein, die mit Infotafeln und Spielstationen zum Thema erneuerbare Energien die ganze Familie ansprechen. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie hier

 

Technisches

Wie viel Raum benötigt der Kranstellplatz?

Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 7.000 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundaments, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt auf einer Fläche von rund 400 Quadratmetern eine Vollversiegelung.

Gibt es ein Brandschutzkonzept?

Ja. Grundsätzlich ist Windenergie eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind während ihrer gesamten Betriebszeit bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, das heißt betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einem Faktenpapier des Hessischen Wirtschaftsministeriums zur Sicherheit von Windenergieanlagen ist das Risiko für einen Brand mit 0,01 % bis 0,04 % nur sehr gering.

Dennoch erstellt ABO Energy im Zuge der Planungen eines Windparks individuelle Brandschutzkonzepte. Auch die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen.

Wie wird der Rückbau der Anlagen so abgesichert, dass die Gemeinschaft nicht die späteren Rückbaukosten übernehmen muss?

In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Energy eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt. Ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs recycelt werden. Zum Beispiel landen Beton und Stahl in der Regel direkt im Straßenbau vor Ort oder im Stahlwerk. 

Bis in welche Tiefe müssen die Fundamente zurückgebaut werden?

Die Fundamente müssen vollständig zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.

 

Kontakt

Patrick Uhlenbrock

Projektleiter

Patrick Uhlenbrock

Tel. +49 231 983 407-16
Fax +49 231 983 407-19
patrick.uhlenbrock(at)aboenergy.com

Caroline Pilz

Pressesprecherin

Caroline Pilz

Tel. +49 611 267 65-971
Fax +49 611 267 65-599
presse(at)aboenergy.com

Windenergie-Projekte in Nordrhein-Westfalen

 

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