ABO Energy möchte auf dem Herrscheid insgesamt vier Windenergieanlagen errichten. Das Planungsgebiet liegt östlich des Ortsteils Oedingerberg im Grenzbereich der Stadt Lennestadt und der Gemeinde Eslohe. Da dort die Grenze zwischen dem Kreis Olpe und dem Hochsauerlandkreis verläuft, teilen sich die vier Windenergieanlagen in zwei unterschiedliche Projekte auf: Herrscheid Lennestadt und Herrscheid Eslohe. Im Folgenden sind alle Informationen über den Windpark Herrscheid Lennestadt zusammengestellt. Die Website für den benachbarten Windpark Herrscheid Eslohe finden sie hier.
Der von uns geplante Windpark Herrscheid Lennestadt würde so viel Strom produzieren wie rund 8.000 Haushalte verbrauchen. Das vermeidet den jährlichen Ausstoß von mehr als 18.000 Tonnen Kohlendioxid. Auf dieser Website fassen wir das Wichtigste zu unseren Planungen zusammen. Wenn Sie darüber hinaus etwas wissen möchten, wenden Sie sich gerne an uns.
Aufgrund der starken Regenfälle zwischen den Jahren haben die Bauarbeiten des Windparks Herrscheid erst im Februar 2024 und nicht Ende 2023 begonnen. „Wir sind dennoch zuversichtlich, alle Anlagen wie geplant Ende 2024 ans Netz zu bringen“, sagt Projektleiterin Katharina Zech.
Am 15. November 2023 startet ABO Wind das Interessensbekundungsverfahren für ein Nachrangdarlehen mit fünfjähriger Laufzeit. Geplant ist eine jährliche Verzinsung von 6,1 Prozent. Das Angebot richtet sich exklusiv an die Einwohner*innen von Eslohe, Lennestadt und Meschede. Ihnen eröffnet ABO Wind damit eine Möglichkeit, finanziell vom Bau der Windparks in ihrer Nachbarschaft zu profitieren. Bis zum 15. Januar 2024 können sie sich auf www.beteiligung.abo-wind.com unverbindlich registrieren und Interesse bekunden, sich mit Beträgen zwischen 500 und 10.000 Euro zu beteiligen. Nur wer Interesse bekundet hat, kann später ein Nachrangdarlehen der ABO Wind Bürgerbeteiligung GmbH & Co. KG zeichnen. Bevor im Anschluss das öffentliche Beteiligungsangebot startet, muss gemäß gesetzlicher Vorschriften ein „Vermögensanlage-Informationsblatt“ (VIB) erstellt und dessen Veröffentlichung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) genehmigt werden.
„In einem ersten Schritt schauen wir, wie hoch das Interesse an der Beteiligung ist“, erklärt Projektleiterin Katharina Zech. Geplant ist, dass die Bürger*innen bis zu eine Million Euro zeichnen können. „Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahren sollen alle, die ihr Interesse hinterlegt haben, ein konkretes Angebot erhalten“, sagt Zech. Das wird voraussichtlich Ende Januar 2024 geschehen. Sollte die Nachfrage das Angebot übersteigen, werden die zeichenbaren Beträge entsprechend gekürzt, damit alle Interessierten zum Zug kommen.
Die vier Windenergielagen der Windparks Herrscheid-Lennestadt und Herrscheid-Eslohe gehen planmäßig Ende 2024 in Betrieb. Mit einer installierten Leistung von insgesamt 22 Megawatt werden sie so viel umweltfreundlichen Strom produzieren wie rund 17.000 Haushalte verbrauchen. Das vermeidet den jährlichen Ausstoß von mehr als 38.000 Tonnen Kohlendioxid.
Alle Information zur Beteiligungsmöglichkeit gibt es auf www.beteiligung.abo-wind.com
Infos zum Windpark finden sich wie gewohnt auf www.windpark-herrscheid-eslohe.de und auf dieser Website.
Die zuständige Behörde hat den Antrag auf Bau und Betrieb des Windparks Herrscheid-Lennestadt angenommen. Somit kann der Windpark, wenn alles nach Plan läuft, Anfang 2025 ans Netz gehen.
Knapp 100 Menschen nahmen das Angebot von ABO Wind wahr und informierten sich in der Oedinger Schützenhalle am 26. August zwischen 16 und 20 Uhr über die Planungen von ABO Wind auf dem Herrscheid. „Ich freue mich ganz besonders über die vielen Fragen, die wir beantworten konnten“ resümiert Projektleiterin Nicole Donat: „Genau dafür machen wir solche Veranstaltungen.“ Berichte über die Veranstaltung finden Sie auch in der Lokalpresse, zum Beispiel hier.
ABO Wind plant die Errichtung von vier Windenergieanlagen auf dem Herrscheid. Jeweils zwei Anlagen sollen auf Esloher und Lennestädter Gebiet entstehen. Seit einiger Zeit informieren wir auf den Internetseiten www.windpark-herrscheid-eslohe.de und www.windpark-herrscheid-lennestadt.de über die Projekte. „Obwohl wir uns noch in einer recht frühen Projektphase befinden, möchten wir schon jetzt mit den Bürgerinnen und Bürgern in den persönlichen Kontakt treten und Fragen beantworten“, sagt Projektleiterin Nicole Donat. Daher lädt ABO Wind interessierte Bürger*innen ein zur
Infomesse am Donnerstag, 26. August 2021, von 16 bis 20 Uhr in der Schützenhalle Lennestadt-Oedingen, Gladiolenweg 8 in 57368 Lennestadt.
Auf diversen Postern an Stellwänden informiert ABO Wind unter anderem über Landschafts-, Natur- und Immissionsschutz. Außerdem sind Visualisierungen der geplanten Anlagen zu sehen und es wird deutlich, dass für die an die Windparks grenzenden Städte während der Betriebszeit Zuwendungen von mehr als 2,2 Millionen Euro möglich sind. Besucher*innen können sich mit den anwesenden Expert*innen zu allen Aspekten des Projektes und der Windenergie austauschen. „Das Ganze hat den Charakter einer Ausstellung und wird durchgehend von uns betreut“, erklärt Projektleiterin Donat. Besucher*innen können sich also um 16 Uhr genauso gut informieren wie um 18 oder 19 Uhr.
Abhängig von den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen zum Infektionsschutz wird es ein Hygienekonzept geben. Aktuell ist geplant, die Veranstaltung in der Schützenhalle Lennestadt stattfinden zu lassen. Gäste müssen bei der Ankunft auf der Infomesse ihre Kontaktdaten hinterlegen und eine Maske tragen. Des Weiteren gelten die Drei-G-Regeln. Einlass erhalten demnach nur geimpfte oder genesene Personen sowie Besucher*innen, deren negativer Test nicht älter als 24 Stunden ist.
Wer sich die Info-Poster nicht vor Ort in der Ausstellung ansehen möchte, kann dies auch bequem von zu Hause aus am Computer machen. Unter www.windpark-herrscheid-eslohe.de und www.windpark-herrscheid-lennestadt.de stehen ab dem Nachmittag des 26. August alle ausgestellten Poster zum Download bereit.
Wenn alles nach Plan läuft, soll der Bau der vier Anlagen spätestens 2024 abgeschlossen sein. Dann könnten die vier Anlagen so viel Strom erzeugen, wie rund 17.000 Haushalte verbrauchen. Das würde jährlich rund 38.000 Tonnen Kohlendioxid einsparen.
Im November 2019 wurde ein Beschluss über die unabhängige Weiterentwicklung des Flächennutzungsplans der Stadt Lennestadt im gesamten Stadtgebiet zum Ausbau der Windkraft gefasst. Leider stellte sich heraus, dass der Flächennutzungsplan der Stadt Lennestadt ungültig ist und er nicht weiterentwickelt werden kann. Zu einem Verfahren der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurde der Gemeinde abgeraten und es wird nun eine einvernehmliche Abstimmung mit den Projektierern verfolgt. ABO Wind ist dazu im engen Austausch mit der Stadt Lennestadt und strebt an, einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde zu schließen.
Eine Bürgerinitiative verbreitet Schriftstücke mit angeblichen Informationen zu unseren Planungen in Herrscheid Lennestadt. Da viele darin getroffene Behauptungen falsch oder mindestens tendenziös verzerrend sind, unterziehen wir sie hier einem Faktencheck:
Es wird behauptet: Durch die Windkraftanlagen entsteht eine optisch bedrängende Wirkung:
Das ist nicht der Fall. Es gibt gerichtliche bestätigte Grenzwerte, deren Einhaltung in Herrscheid Lennestadt unabhängige Expert*innen bestätigt haben.
Die Grundlagen dazu legte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in seinem Urteil vom 09.08.2006 (Az. 8A 3726/05), das durch den Beschluss des OVG NRW vom 29.08.2006 (Az. 2360/06) sowie durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts am 11.12.2006 (Az. 4 B 72.06) bestätigt wurde. Im gerichtlich entwickelten Ansatz sind für die Prüfung von Windenergieanlagen (WEA) hinsichtlich einer etwaigen Rücksichtslosigkeit gegenüber den benachbarten Anwohnern bestimmte Sachverhalte als so genannte Prüfkriterien zu untersuchen. Dazu gehört zum Beispiel der Abstand zwischen WEA und Wohnhaus, Blickwinkel vom Wohnhaus auf die Anlagen, Lage von Wohnräumen innerhalb des Hauses, vorhandene oder herstellbare Abschirmungen zwischen Anlage und Wohnhaus, Hauptwindrichtung und das Relief.
Das OVG NRW hat zur ungefähren Orientierung bei der Abwägung der gegenseitigen Interessen nachfolgende grobe Anhaltswerte benannt (Urteil vom 09.08.2006, Az. 8A 3726/05 Randnummern 100-104): Beträgt der Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer WEA mindestens das Dreifache der Gesamthöhe der geplanten Anlage, dürfte die Einzelfallprüfung überwiegend zu dem Ergebnis kommen, dass von dieser Anlage keine optisch bedrängende Wirkung zu Lasten der Wohnnutzung ausgeht. Bei einem solchen Abstand treten die Baukörperwirkung und die Rotorbewegung der Anlage so weit in den Hintergrund, dass ihr in der Regel keine beherrschende Dominanz und keine optisch bedrängende Wirkung gegenüber der Wohnbebauung zukommt.
Im Projekt Herrscheid Lennestadt wurde dazu ein Gutachten durch unabhängige Expert*innen durchgeführt, um den beschriebenen Sachverhalt zu untersuchen. Das Ergebnis zeigt, dass von dem Windpark keine bedrängende Wirkung im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB ausgeht.
Es wird behauptet: Vom Windpark geht unverhältnismäßig viel Schattenwurf aus.
Das stimmt nicht. Natürlich kann es bei ungünstigen Lichtverhältnissen zu Schattenwurf kommen. Dafür bedarf es neben der dafür notwendigen Position der Sonne aber auch eines wolkenlosen Himmels. Um die Genehmigung zum Bau und Betrieb eines Windparks zu bekommen, prüfen unabhängige Expert*innen im Vorfeld die Schattenemission des Windparks. Sie berechnen unter der Annahme für Anwohner*innen schlechtmöglichster astronomischer Verhältnisse (das heißt unter der Annahme, der Himmel sei an 365 Tagen im Jahr komplett wolkenfrei) die potentielle Schattenwurfdauer für jedes Wohngebäude. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat. Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls im Windpark Herrscheid Lennestadt wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden. Der Einbau eines Schattenwurfmoduls ist keine Besonderheit des Windpark Herrscheid Lennestadt, sondern erfolgt bei fast jedem Windpark.
Es wird behauptet: Das Artenschutzgutachten von Prof. Dr. habil. Martin Kraft aus dem Jahre 2018 zum Artenschutz spiele nun keine Rolle mehr.
Besagtes Gutachten wurde 2018 im Rahmen der Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen im Bereich der Stadt Lennestadt erstellt. Bei einer Prüfung des Papiers wird deutlich, dass eine Methodik im Papier nicht enthalten ist und viele Ergebnisse nur auf Vermutungen basieren. Daher wird das Papier in Fachkreisen als nicht belastbar angesehen. Aus diesem Grund wurde im Auftrag der Firma ABO Wind ein Artenschutzgutachten speziell für den Standort Herrscheid Lennestadt erstellt, in welchem eine Erfassung der Arten vor Ort gemäß des „Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ durchgeführt wurde.
Es wird behauptet: Für den Transport des von den Windkraftanlagen produzierten Stroms müssten neue Stromtrassen gebaut werden.
Der im Windpark sauber produzierte Windstrom muss natürlich ins Netz eingespeist werden. Davon bekommen Anwohner*innen jedoch nichts mit. Denn die Einspeisung erfolgt voraussichtlich am bestehenden Umspannwerk Grevenbrück: Dorthin gelangt der Strom der beiden Windkraftanlagen über unterirdische Kabel, die entlang bestehender Wege verlegt werden. Die für den Weitertransport notwendigen Stromtrassen sind am Umspannwerk Grevenbrück bereits vorhanden. Es entsteht also keine Sichtbelästigung durch neue Stromtrassen für Anwohner*innen.
Es wird behauptet: Der Standort sei nicht ideal, da die zwei Windkraftanlagen „nur“ 8.000 Haushalte statt 10.000 Haushalte versorgen können.
Der Standort Herrscheid Lennestadt ist sehr gut geeignet, um dort wirtschaftlich und umweltschonend sauberen Windstrom ohne schädliche Kohlendioxidemissionen zu produzieren. Die Leistung von Windkraftanlagen unterscheidet sich nach Anlagentyp und Windhöffigkeit der Standorte. Natürlich läuft eine Anlage an der Nordseeküste aufgrund des höheren Windaufkommens häufiger unter Volllast als eine Anlage im Süden. Würden wir aber lediglich Windkraftanlagen an der Nord- und Ostsee bauen, müssten wir noch mehr Stromtrassen durch Deutschland bauen, um den Windstrom in den Rest des Landes zu transportieren. Eine dezentrale Produktion von Windstrom ist als sehr sinnvoll – selbst wenn der gleiche Anlagentyp in Mitteldeutschland eventuell etwas weniger Strom produziert als an der Küste.
Es wird behauptet: Wir verraten nicht, wie viel Energie für die Erzeugung eines Windrads aufgebracht werden muss.
Das ist kein Geheimnis: Moderne Windkraftanlagen haben nach drei bis sieben Monaten so viel saubere Energie ohne jeglichen Ausstoß von Kohlendioxid produziert wie für ihren Auf- und Abbau (inklusive aller dafür notwendigen Transporte) benötigt wird. Angesichts einer durchschnittlichen Lebensdauer von 25 Jahren produziert eine Anlage also so viel Energie, wie für den komplett klimaneutrauen Aufbau von 43 bis 100 weiteren Anlagen benötigt würde.
Es wird behauptet: Das Recycling einer Windkraftanlage ist problematisch.
Das ist falsch. Die Materialen einer Windkraftanlage können zu rund 90 Prozent aufbereitet werden – anders als etwa radioaktiv verseuchter Bauschutt abgebauter Atomkraftanlagen. Selbst die Rotorblätter aus Kohlestofffasern können mit Hilfe moderner Verfahren größtenteils wiederverwertet werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier oder hier.
Es wird behauptet: Der Rückbau von Windkraftanlagen ist fraglich.
Das ist falsch. Windkraftanlagen sind - anders als Atomkraftwerke oder Kohlekraftwerke - problemlos zurückzubauen. Das Fundament moderner Anlagen mit 200 Metern Höhe ist in den meisten Fällen gerade mal drei Meter tief. Für den Rückbau nach Ablauf der Betriebszeit sind Rückbaubürgschaften zu hinterlegen, die den Abbau absichern. Das 1990 (!) stillgelegte AKW Lubmin / Greifswald ist übrigens noch immer nicht zurückgebaut worden – obwohl dafür bereits erhebliche Steuermittel eingesetzt wurden.
Noch ein Wort zu dem Bau von Windkraftanlagen im Wald:
Es ist korrekt, dass der Windpark auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen entsteht. Für den Bau werden pro Anlage rund 9.000 Quadratmeter benötigt. Nach Inbetriebnahme der Anlage werden ca. 6.000 Quadratmeterrenaturiert und 3.000 Quadratmeter bleiben als Schotterfläche für etwaige Reparaturarbeiten dauerhaft geschottert. Nach dem Rückbau der Anlage wird die komplette Fläche wieder renaturiert.
Natürlich müssen für den Bau der Anlage also Bäume gefällt werden. Das geschieht in forstwirtschaftlichen Flächen allerdings regelmäßig, um das Holz zu nutzen. Ferner ist der Nadelwald im Bereich der geplanten Windkraftanlagen stark vom Borkenkäfer geschädigt, weshalb dort schon viele Nadelbäume entnommen werden mussten – unabhängig vom Bau des Windparks. Die dortigen Weihnachtsbaumkulturen haben zudem eine begrenzte Wachstumsdauer. Durch die Umnutzung der Flächen in einen Windpark zur Produktion von sauberem Strom entsteht also kein „Schaden“. Im Gegenteil: Wir gleichen die für den Bau des Windparks benötigten Flächen an anderer Stelle wieder aus und fördern so den Artenreichtum von regionaler Flora und Fauna.
Hier können Sie den Faktencheck als PDF herunterladen.
Unser Genehmigungsantrag für den Bau und Betrieb der zwei Windenergieanlagen wird ruhend gestellt, bis das Planverfahren zur Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplan vorbereitet wurde.
Der Antrag auf Einleitung des Planverfahrens zur Ausweisung eines Vorhabens- und Erschließungsplanes der Stadt Lennestadt für den geplanten Windpark Herrscheid Lennestadt wurde vom Ausschuss einstimmig angenommen.
Am 28.10.2020 wurde die Vollständigkeit unseres Antrags vom Kreis Olpe bescheinigt.
Am 08.09.2020 wurden die Antragsunterlagen vervollständigt.
Am 04.06.2020 haben wir den Antrag auf Bau und Betrieb des Windparks Herrscheid Lennestadt beim zuständigen Kreis Olpe eingereicht.
Die beiden geplanten Windenergieanlagen (WEA) liegen auf dem Gebiet der Stadt Lennestadt, in der Gemarkung Oedingen. Der Standort befindet sich im nordöstlichen Gemeindegebiet von Lennestadt östlich des Ortsteils Oedingen und grenzt an die Gemeinde Eslohe (nordöstlich des Plangebiets) sowie an die Stadt Schmallenberg (südöstlich des Plangebiets). Die Flächen der geplanten Standorte werden derzeit forstwirtschaftlich genutzt. Sie bestehen hauptsächlich aus Nadelwald sowie Weihnachtsbaumkulturen. Zudem sind dort viele so genannte Windwurfflächen. Das sind Areale, die der Orkan Kyrill im Jahr 2007 stark beschädigte.
Die nächstgelegene Wohnbebauung der Stadt Lennestadt liegt rund 820 Meter westlich der geplanten WEA südöstlich der Ortschaft Oedingerberg. Im Gebiet der Gemeinde Eslohe, liegt die Wohnbebauung im Ortsteil Leckmart circa 765 Meter nördlich der geplanten WEA. In der Stadt Schmallenberg beträgt die Entfernung der WEA zur südlichen, nächstgelegenen Wohnbebauung etwa 1.150 Meter. Unser im Juni 2020 eingereichter Genehmigungsantrag enthält alle notwendigen Gutachten zu Themen wie Artenschutz, Schall- und Schattenimmission oder optisch bedrängender Wirkung. Die Ergebnisse der Gutachten zeigen, dass gegen die Errichtung und den Betrieb der Anlagen keine Bedenken bestehen. Die schalltechnischen Richtwerte werden an allen Häusern eingehalten bzw. unterschritten. Sämtliche Beurteilungspegel liegen unter 40 dB(A), erlaubt sind im Außenbereich 45 dB(A) zur Nachtzeit.
Im November 2019 wurde ein Beschluss über die unabhängige Weiterentwicklung des Flächennutzungsplans der Stadt Lennestadt im gesamten Stadtgebiet zum Ausbau der Windenergie in Verfahren nach § 249 BauGB im Rahmen einer positive Bauleitplanung gefasst. Leider stellte sich heraus, dass der Flächennutzungsplan der Stadt Lennestadt ungültig ist und er nicht weiterentwickelt werden kann. Von einem Verfahren der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurde der Gemeinde abgeraten. Die Stadt Lennestadt hat sich daher gegen die Weiterentwicklung des Flächennutzungsplans und für die Freigabe des gesamten Gemeindegebietes für die Errichtung von Windenergieanlagen entschieden, sodass Planungsrecht gegeben ist.
Kommunalabgabe
Das neue Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter Radius um einen Windpark entsprechend ihres Flächenanteils mit 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Die Städte entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Wenn der Windpark Herrscheid-Lennestadt realisiert wird, könnten die Städte Eslohe pro Jahr rund 14.500 €, Schmallenberg etwa 18.500 € und Lennestadt etwas mehr als 21.000 € erwarten.
Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütungszeit fließt also mehr als eine Millionen Euro alleine aus der Zuwendung des Windparks Herrscheid-Lennestadt in die Stadtkassen. Zieht man noch die Einnahmen des benachbarten Windparks Herrscheid-Eslohe hinzu sind es mehr als zwei Millionen Euro. Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommune und ihre Bürger*innen durch die Anlagen haben. Hinzu kommen erhebliche Pachtzahlungen für die Nutzung von privaten und kommunalen Flächen, Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlagen achtet ABO Energy darauf, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen.
Anzahl | 2 WEA |
Hersteller | GE 5.5-158 |
Nabenhöhe | 161 Meter |
Rotordurchmesser | 158 Meter |
Gesamthöhe | 240 Meter |
Nennleistung | 5,5 MW |
Nordrhein-Westfalen hat großes Potential, auch nach dem Ende der Kohleverstromung zentrales Energieland Deutschlands zu bleiben. Viele innovative Unternehmen in NRW treiben die Energiewende bereits aktiv voran. Auf den Bergbau fokussierte Hersteller von Spezialmaschinen produzieren mittlerweile zum Beispiel wichtige Teile für den Windenergiesektor. Darüber hinaus haben viele Getriebezulieferer ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen. Während in NRW nur noch rund 8.000 Menschen in der Braunkohlewirtschaft arbeiten, sind in dem Bundesland fast 20.000 Menschen in der Windenergiebranche beschäftigt. Das unterstreicht die wirtschafts- und industriepolitische Bedeutung der Windenergie.
In der vergangenen Legislaturperiode wurde dieser vielversprechende Transformationsprozess unter der schwarz-gelben Koalition unter anderem mit der Einführung von starren Mindestabständen zwischen Windparks und Wohnbebauung zurückgeworfen. Die seit 2022 amtierende Koalition aus CDU und Grünen hat sich zum Ziel gesetzt, den Windkraftausbau wiederzubeleben. Laut Koalitionsvertrag sollen in den nächsten fünf Jahren 1.000 neue Anlagen in NRW entstehen. Der starre Mindestabstand soll schrittweise abgeschafft und der Bau von Turbinen auf Waldflächen mit weitgehend abgestorbenem Baumbestand erlaubt werden.
Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Herrscheid Lennestadt möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.
Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.
Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Windpark-Website bieten wir im Lauf der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über den Windpark zu informieren. So organisieren wir Infomessen oder bieten Baustellenführungen an.
Viele. Die aktuellen Planungen des Windparks Herrscheid Lennestadt fokussieren private Flächen. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber dafür Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für Lennestadt sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark, gegebenenfalls auch Einnahmen aus den Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung zu erwarten. Außerdem beauftragt ABO Energy nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.
Wer den Windpark betreiben wird, steht in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften, oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage.
Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 1.500 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundamentes mit einem Durchmesser von 25 Metern, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt eine Vollversiegelung.
Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:
Art der baulichen Nutzung | Tags | Nachts |
Industriegebiet |
70 dB(A) | 70 dB(A) |
Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Kern-, Dorf-, Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).
Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.
In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Energy eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.
Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen wie die in Drensteinfurt geplanten kommen sogar auf eine Leistung von 4.800 Kilowatt. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.
Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.
Die Fundamente müssen vollständig wieder zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.
Wenn es kalt ist, bildet sich an Objekten unter freiem Himmel mitunter Eis. Das ist bei Windenergieanlagen nicht anders als bei Bäumen oder Dachrinnen. Um einen Eisabwurf zu verhindern, verfügen Windenergieanlagen jedoch über vielfältige Vorkehrungen. Unter anderem besitzen sie unterschiedliche technische Einrichtungen zur automatischen Eiserkennung. Wird eine Vereisung der Rotorblätter festgestellt, fährt das Steuerungssystem die Windenergieanlage herunter. Auf der Basis von aktuellen meteorologischen Messwerten (Windgeschwindigkeit und Umgebungstemperatur) ermittelt es automatisch eine Wartezeit, in der die Rotorblätter abtauen. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit fährt die Anlage bei ausreichender Windgeschwindigkeit selbstständig wieder an.
Gut sichtbare Eiswarnschilder warnen überdies vor herabfallendem Eis von stillstehenden oder trudelnden Anlagen. Sie sind an den Zufahrts- sowie Zugangswegen in einer Entfernung von mindestens vierfachem Rotor-Durchmesser aufgestellt. Das Eisabwurfrisiko von stehenden oder trudelnden WEA ist aber nicht höher als jenes von Bäumen im Wald.
Ja. Grundsätzlich ist Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden – statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren.
Dennoch erstellt ABO Energy im Zuge der Planungen eines Windparks individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Am Standort Herrscheid Lennestadt planen wir mir Anlagen von GE, die standardmäßig über ein integriertes Brandschutzsystem verfügen. Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.
Der auf dem Herrscheid geplante Windpark würde klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie in Lennestadt geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.
Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2013 steuerte die Windkraft an Land rund 40 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren am Energiemix Deutschlands bei. Ihr Anteil an der EEG-Umlage liegt dagegen bei lediglich 15 Prozent. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.
Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien.
Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.
Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt
Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.
Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.
Im April 2021 wurde zudem bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hatte. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Die Lautstärke war 36 Dezibel niedriger als ursprünglich in der Studie angegeben. Da der Schalldruck exponentiell ansteigt, bedeuten zehn Dezibel mehr ein zehnmal so lautes Geräusch. Experten schätzen, dass die Studie die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch ansetzte. Wirtschaftsminister Peter Altmaier entschuldigte sich für diesen Fehler und räumte ein, dass die Akzeptanz der Windenergie unter den falschen Zahlen gelitten habe.
Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat.
Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls im Windpark Drensteinfurt wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden.
Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Der wichtigste Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen.
Die aktuellste Studie zu diesem Thema wurde 2022 in Frankreich von der ‚Agence de la transition écologique‘ (Agentur für den ökologischen Wandel) veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen bei 90 Prozent der Häuser, die zwischen 2015 und 2020 verkauft wurden, keinen und bei zehn Prozent dieser Häuser nur minimalen Einfluss auf die Preise haben. Die gemessenen Auswirkungen ähneln denen anderer Infrastrukturobjekte, etwa Mobilfunkmasten. Die Haupteinflussfaktoren auf den Preis von Immobilien sind räumliche Struktur, Lebensstandard in der Region und Nähe zu touristischen Attraktionen.
Zu ähnlichen Schlüssen kommen auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, zum Beispiel eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für die Bereiche der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven und der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.
Mit der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) sind wir zur Installation einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung verpflichtet. Diese sorgt dafür, dass Windenergieanlagen nur dann leuchten, wenn das nötig ist.
Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.
Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Leitfadens „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen in NRW“ des LANUV und des MULNV sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Energy mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.
Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.
Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer aktuellen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.abo-wind.com/tourismus.
Trotz aller Vorsicht bedeutet der Bau eines Windparks immer auch einen Eingriff in die Natur. Zur Kompensation setzt ABO Energy gemäß der erstellten Naturschutzgutachten in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde entsprechende Maßnahmen um. Im Falle des Windparks Herrscheid Lennestadt ist eine Maßnahme zur Lebensraumoptimierung der Waldschnepfe geplant. Beispiele für mögliche Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen aus anderen Projekten von ABO Energy finden Sie hier.
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