Die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf geht bei der Energiewende mit großen Schritten voran: Knapp die dreifache Menge des eigenen jährlichen Stromverbrauchs wird in der Verbandsgemeinde selbst erzeugt. Ein Großteil davon stammt von den örtlichen Windrädern und Solarparks, viele davon von ABO Energy geplant und errichtet.
Auf dieser Website stellen wir vor, welche Projekte ABO Energy in der VG Thalfang am Erbeskopf bereits errichtet hat und welche noch in Planung sind. Wir erweitern und aktualisieren diese Website laufend. Bitte melden Sie sich bei Fragen gerne über das untenstehende Kontaktformular!
Auf der Website www.erneuerbare-vg-thalfang.de finden interessierte Bürgerinnen und Bürger alles Wissenswerte und aktuelle Informationen über die Aktivitäten von ABO Energy in der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf.
Derzeit bereitet ABO Energy den Bau des Windparks Breit 2 vor. Die Windparks Reitzenberg und Haardtwald-Lückenburg befinden sich im Genehmigungsverfahren.
Standort
Der Windpark Breit 2 befindet sich auf einer Ackerfläche im direkten räumlichen Zusammenhang mit dem bestehenden Windpark Breit, der 2017 in Betrieb gegangen ist. Der Windpark bestehend aus einer Windenergieanlage liegt im südöstlichen Teil der Gemarkung Breit und nördlich der Ortsgemeinde Schönberg innerhalb des im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf ausgewiesenen Sonderbaufläche "Konzentrationszonen Windenergieanlagen".
Aufgrund der Höhenlage mit einer Geländehöhe von ca. 450 m üNN und der Topografie eignet sich das Plangebiet gut für die Windenergienutzung. Durch die bereits bestehenden Windparks in unmittelbarer Nähe können sehr verlässliche Aussagen zu den Windverhältnissen gemacht werden. Die Prognose für die mittlere Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe beträgt ca. 6,6 m/s im Jahresmittel.
Kommunalabgabe
Das neue Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2023 bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter-Radius um einen Windpark entsprechend ihrem Flächenanteil mit 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Die Kommunen entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Laut aktuellen Prognosen wird der Windpark rund 18,4 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr produzieren. Es wäre also eine Abgabe von rund 37.000 Euro pro Jahr möglich. Davon entfielen auf die Ortsgemeinden folgende Anteile:
Bescheid | 11,3 Prozent |
Berglicht | 2,3 Prozent |
Beuren (Hochwald) | 1,5 Prozent |
Breit | 20,4 Prozent |
Büdlich | 13,9 Prozent |
Heidenburg | 5,3 Prozent |
Neunkirchen | 5,3 Prozent |
Naurath (Wald) | 9,1 Prozent |
Schönberg | 26,0 Prozent |
Talling | 5,0 Prozent |
Die Abgabe wird nach den tatsächlichen einspeisten Kilowattstunden berechnet, es können also Schwankungen auftreten. Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung würden insgesamt knapp 740.000 Euro aus der Zuwendung des Windparks Breit 2 in die Gemeindekassen fließen.
Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommune und ihre Bürger*innen durch die Anlage haben. Hinzu kommen Pachtzahlungen für die Nutzung von privaten und kommunalen Flächen, Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlage achtet ABO Energy darauf, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen.
Windkraftanlagen | 1 WEA |
Anlagentyp | Vestas V172 |
Nabenhöhe | 175 Meter |
Rotordurchmesser | 172 Meter |
Gesamthöhe | 261 Meter |
Nennleistung | 7,2 Megawatt |
Visualisierungen
Visualisierungen sind Fotomontagen, die von verschiedenen Orten in der Umgebung aus verdeutlichen, wie der realisierte Windpark aussehen würde. Mit Hilfe eines Computerprogramms können Experten die Windräder anhand von diversen Referenzpunkten perspektivisch korrekt in das Landschaftsbild einfügen. So können sich Bürgerinnen und Bürger schon heute ein realistisches Bild vom geplanten Windpark machen.
Zeitplan
November 2015 | Einreichung Genehmigungsantrag für den Windpark Breit |
August 2017 | Inbetriebnahme Windpark Breit („Breit 1“) mit 4 WEA |
Q1/Q2 2024 | Detailplanung und Erstellung von Gutachten. Unter anderem naturschutzfachliche Kartierungen und Erstellung diverser Fachgutachten (u.a. Avifauna, landschaftspflegerischen Begleitplan sowie Schall-, Schattengutachten und Turbulenzgutachten) |
August 2024 | Einreichung Genehmigungsantrag für den Windpark Breit 2 |
Februar 2025 | Genehmigung des Windparks |
Q2/Q3 2025 | Detailplanung Zuwegung und Kabeltrasse |
Voraussichtlich Q4 2025 | Antrag Zuwegung und Kabeltrasse |
Voraussichtlich Q2/Q3 2026 | Baubeginn des Windparks |
Voraussichtlich Q3 2027 | Inbetriebnahme |
Standort
Der Windpark Reitzenberg besteht aus zwei Windenergieanlagen. Der Standort der WEA 1 liegt im nordöstlichen Teil der Gemarkung Burtscheid, der Standort der WEA 2 im nördlichen Teil der Gemarkung Dhronecken. Umgeben ist der Windpark von den Ortsgemeinden Lückenburg, Burtscheid, Dhronecken, Hilscheid und Thalfang (mit Ortsteil Bäsch).
Die geplanten WEA-Standorte liegen innerhalb einer Fläche, die sich im laufenden Verfahren der Fortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Thalfang am Erbeskopf, Teilgebiet Windenergie I, befindet. Dieses sieht eine Erweiterung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen für WEA im Sinne einer isolierten Positivplanung vor.
Aufgrund der Höhenlage mit einer Geländehöhe von ca. 497 m üNN (WEA 1) und ca. 467 m üNN (WEA 2) und der Topografie eignet sich das Plangebiet gut für die Windenergienutzung. Die Prognose für die mittlere Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe beträgt ca. 6,4 m/s im Jahresmittel. Anhand laufender Windmessungen im nahen Umfeld des geplanten Windparks mit einem sogenannten LiDAR werden genaue Messwerte erhoben, um die Windverhältnisse vor Ort zu bestimmen.
Kommunalabgabe
Das neue Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2023 bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter-Radius um einen Windpark entsprechend ihrem Flächenanteil mit 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Die Kommunen entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Laut aktuellen Prognosen wird der Windpark rund 34,6 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr produzieren. Es wäre also eine Abgabe von rund 69.000 Euro pro Jahr möglich. Davon entfielen auf die Ortsgemeinden folgende Anteile:
Beuren (Hochwald) | 0,7 Prozent |
Burtscheid | 15,2 Prozent |
Dhronecken | 7,4 Prozent |
Geisfeld | 3,6 Prozent |
Hilscheid | 16,1 Prozent |
Lückenburg | 13,1 Prozent |
Malborn | 13,5 Prozent |
Neunkirchen | 3,9 Prozent |
Rascheid | 0,8 Prozent |
Talling | 4,2 Prozent |
Thalfang | 21,5 Prozent |
Die Abgabe wird nach den tatsächlichen einspeisten Kilowattstunden berechnet, es können also Schwankungen auftreten. Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung würden insgesamt knapp 1,4 Millionen Euro aus der Zuwendung des Windparks Reitzenberg in die Gemeindekassen fließen.
Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommune und ihre Bürger*innen durch die Anlage haben. Hinzu kommen Pachtzahlungen für die Nutzung von privaten und kommunalen Flächen, Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlage achtet ABO Energy darauf, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen.
Windkraftanlagen | 2 WEA |
Anlagentyp | Enercon E-175 |
Nabenhöhe | 175 Meter |
Rotordurchmesser | 175 Meter |
Gesamthöhe | 262,5 Meter |
Nennleistung | 7 Megawatt |
Visualisierungen
Visualisierungen sind Fotomontagen, die von verschiedenen Orten in der Umgebung aus verdeutlichen, wie der realisierte Windpark aussehen würde. Mit Hilfe eines Computerprogramms können Experten die Windräder anhand von diversen Referenzpunkten perspektivisch korrekt in das Landschaftsbild einfügen. So können sich Bürgerinnen und Bürger schon heute ein realistisches Bild vom geplanten Windpark machen.
Zeitplan
2023 | Austausch mit den Gemeinden zum geplanten Windpark |
2024 | Detailplanung des Windparks und Anstoß zur isolierten Positivplanung |
Oktober 2024 | Verbandsgemeinderatsbeschluss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans – Teilgebiet Windenergie I |
Q1/Q2 2025 | Erstellung von Gutachten, unter anderem naturschutzfachliche Kartierungen und Erstellung diverser Fachgutachten (u.a. Avifauna, landschaftspflegerischen Begleitplan sowie Schall-, Schattengutachten und Turbulenzgutachten) |
Juni 2025 | Einreichung Genehmigungsantrag für den Windpark Reitzenberg |
Voraussichtlich Q1 2026 | Genehmigung des Windparks |
Voraussichtlich Q3 2026 | Baubeginn des Windparks |
Voraussichtlich Q3 2028 | Inbetriebnahme |
Standort
Der Windpark Haardtwald-Lückenburg befindet sich im Waldgebiet, genauer im Haardtwald nördlich und südlich der L150, und grenzt im Norden an den bestehenden Windpark Berger Wacken. Der Windpark, bestehend aus fünf WEA, liegt im Norden auf der Gemarkung Thalfang und im Süden auf der Gemarkung Lückenburg. Umgeben ist der Windpark von den Ortsgemeinden Lückenburg, Talling, Berglicht und Thalfang.
Wie bei dem geplanten Windpark Reitzenberg liegen die geplanten WEA-Standorte innerhalb einer Fläche, die sich im laufenden Verfahren der Fortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Thalfang am Erbeskopf, Teilgebiet Windenergie I, befindet. Dies sieht eine Erweiterung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen für Windenergieanlagen im Sinne einer isolierten Positivplanung vor.
Aufgrund der Höhenlage mit einer Geländehöhe von ca. 484 m üNN (WEA 1) bis ca. 546 m üNN (WEA 3) und der Topografie eignet sich das Plangebiet gut für die Windenergienutzung. Die Prognose für die mittlere Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe beträgt ca. 6,3 m/s im Jahresmittel. Anhand laufender Windmessungen im nahen Umfeld des geplanten Windparks mit einem sogenannten LiDAR werden genaue Messwerte erhoben, um die Windverhältnisse vor Ort zu bestimmen.
Kommunalabgabe
Das neue Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2023 bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter-Radius um einen Windpark entsprechend ihrem Flächenanteil mit 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Die Kommunen entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Laut aktuellen Prognosen wird der Windpark rund 82,6 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr produzieren. Es wäre also eine Abgabe von rund 165.000 Euro pro Jahr möglich. Davon entfielen auf die Ortsgemeinden folgende Anteile:
Berglicht | 15,7 Prozent |
Breit | 0,4 Prozent |
Büdlich | 0,1 Prozent |
Burtscheid | 2,6 Prozent |
Dhronecken | 0,5 Prozent |
Gielert | 6,1 Prozent |
Gräfendhron | 0,2 Prozent |
Heidenburg | 0,6 Prozent |
Hilscheid | 1,6 Prozent |
Lückenburg | 10,0 Prozent |
Neunkirchen | 3,5 Prozent |
Schönberg | 4,7 Prozent |
Talling | 19,8 Prozent |
Thalfang | 34,2 Prozent |
Die Abgabe wird nach den tatsächlichen einspeisten Kilowattstunden berechnet, es können also Schwankungen auftreten. Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung würden insgesamt knapp 3,3 Millionen Euro aus der Zuwendung des Windparks Haardtwald-Lückenburg in die Gemeindekassen fließen.
Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommune und ihre Bürger*innen durch die Anlage haben. Hinzu kommen Pachtzahlungen für die Nutzung von privaten und kommunalen Flächen, Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlage achtet ABO Energy darauf, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen.
Windkraftanlagen | 5 WEA |
Anlagentyp | Enercon E-175 |
Nabenhöhe | 175 Meter |
Rotordurchmesser | 175 Meter |
Gesamthöhe | 262,5 Meter |
Nennleistung | 7 Megawatt |
Visualisierungen
Visualisierungen sind Fotomontagen, die von verschiedenen Orten in der Umgebung aus verdeutlichen, wie der realisierte Windpark aussehen würde. Mit Hilfe eines Computerprogramms können Experten die Windräder anhand von diversen Referenzpunkten perspektivisch korrekt in das Landschaftsbild einfügen. So können sich Bürgerinnen und Bürger schon heute ein realistisches Bild vom geplanten Windpark machen.
Zeitplan
2023 | Austausch mit den Gemeinden zum geplanten Windpark |
2024 | Detailplanung des Windparks und Anstoß zur isolierten Positivplanung |
Oktober 2024 | Verbandsgemeinderatsbeschluss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans – Teilgebiet Windenergie I |
Q1/Q2 2025 | Erstellung von Gutachten, unter anderem naturschutzfachliche Kartierungen und Erstellung diverser Fachgutachten (u.a. Avifauna, landschaftspflegerischen Begleitplan sowie Schall-, Schattengutachten und Turbulenzgutachten) |
Juni 2025 | Einreichung Genehmigungsantrag für den Windpark Haardtwald-Lückenburg |
Voraussichtlich Q2 2026 | Genehmigung des Windparks |
Voraussichtlich Q4 2026 | Baubeginn des Windparks |
Voraussichtlich Q3 2028 | Inbetriebnahme |
Folgende Wind- und Solarparks haben wir in der Verbandsgemeinde bereits errichtet:
Projekt | Anlagentyp | Anlagenzahl | Leistung (MW) | Jahr |
Windpark Berglicht Repowering | Siemens Gamesa SG 6.6-170 | 3 | 19,8 | 2024 |
Windpark Gielert | Nordex N149 | 2 | 11,4 | 2022 |
Solarpark Gielert | 1 | 0,75 | 2021 | |
Solarpark Malborn | 1 | 0,75 | 2018 | |
Windpark Berger Wacken | Nordex N117 | 2 | 4,8 | 2017 |
Windpark Breit | Vestas V112 | 4 | 13,2 | 2017 |
Windpark Merschbach | Vestas V126 | 2 | 6,6 | 2017 |
Windpark Horath | Vestas V112 | 9 | 29,7 | 2016 |
Windpark Heidenburg II | Enercon E82 E2 | 1 | 2,3 | 2012 |
Windpark Heidenburg | Enercon E82 | 2 | 4,6 | 2011 |
Windpark Talling | Nordex N90 | 2 | 4,6 | 2005 |
Windpark Berglicht (abgebaut) |
Nordex S77 | 9 | 13,5 | 2002 |
SUMME | 38 | 112 |
ABO Energy eröffnete im Jahr 2012 den Hunsrücker Windweg und bedankte sich damit für die langjährige, hervorragende Zusammenarbeit mit den Ortsgemeinden. Die Strecke führt an Windenergieanlagen unterschiedlicher Generationen vorbei und bietet so einen Blick auf die rasante Entwicklung der Technologie. Der Lehrpfad umfasst neben zahlreichen Infotafeln Stationen mit kindgerechten Informationen, Spielen und Anschauungsobjekten. Der Windweg ist Teil der „Traumschleife Wind, Wasser, Wacken“, die laut SWR-Fernsehen zu den schönsten Wandertouren in Rheinland-Pfalz zählt.
Im Rahmen des Repowering des Windparks Berglicht wird auch der Hunsrücker Windweg wird erneuert. Besucherinnen und Besucher dürfen sich auf neue interaktive Stationen zum Thema erneuerbare Energien freuen.
Weitere Infos unter www.aboenergy.de/tourismus
Gemeinsam mit der Ortsgemeinde Berglicht errichtet ABO Energy derzeit ein weiteres Tourismus- und Bildungsprojekt – den BerglichtBlick. Der Turm einer abgebauten Windkraftanlage wird dabei zum Aussichtsturm umgebaut. Weitere Infos finden Sie in einem Artikel des Trierischen Volksfreunds.
In der Ortsgemeinde Thalfang hat ABO Energy im September 2024 zwei Schnell-Ladesäulen für E-Autos mit günstigem Ladetarif ans Netz gebracht. Weitere Infos unter finden Sie hier.
ABO Energy hat bereits zahlreiche Vereine und Veranstaltungen in der VG Thalfang a. E. mit Spenden oder im Rahmen von Sponsoring unterstützt.
Im Jahr 2021 feierte ABO Energy gemeinsam mit vielen langjährigen Partnern aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden ein Jubiläumsfest. Eine damals veröffentlichte Broschüre zum Jubiläum finden Sie hier.
ABO Energy hat in der VG Thalfang a. E. bislang zwei Solarparks errichtet: in Gielert sowie in Malborn (siehe Referenzen).
In Berglicht und Etgert sieht das Unternehmen konkrete Potenziale für weitere Solarprojekte und steht diesbezüglich seit einiger Zeit im Austausch mit den Ortsgemeinden. Sobald sich diese Planungen konkretisieren, werden wir auf dieser Website darüber informieren.
Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in der VG Thalfang a. E. möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.
Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet. Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Falls Sie eine persönliche Antwort wünschen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.
Allgemein
Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Internetseite bieten wir im Laufe der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über den Windpark zu informieren. So organisieren wir Infomessen oder bieten Baustellenführungen an.
Viele. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber für die Fläche des Windparks Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Gemeinde sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark, gegebenenfalls auch Einnahmen aus den Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung zu erwarten. Zudem profitieren die Gemeinden innerhalb eines 2,5 km Radius von der Kommunalabgabe nach EEG 2023. ABO Energy beauftragt außerdem nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa bei der Erstellung von Gutachten, beim Bau der Infrastruktur sowie bei Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.
Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden - statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren. Im Zuge der Planungen eines Windparks erstellt ABO Energy individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.
Vor Ort
Wer den Windpark betreiben wird, steht in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage. Wir bieten den Nachbarn unserer Windparks häufig die Möglichkeit, sich mit unserem Nah&Grün-Invest bereits mit kleineren Beträgen finanziell am Projekt zu beteiligen. Mehr zum Thema finden Sie hier.
Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen, wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb, strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden. Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).
Art der baulichen Nutzung | Tags | Nachts |
Industriegebiet |
70 dB(A) | 70 dB(A) |
Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Kern-, Dorf-, Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast (also mit maximal möglicher Leistung) laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.
Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.
Im April 2021 wurde bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hat. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Experten schätzen, dass durch diesen Rechenfehler die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch angesetzt wurden.
Mit der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) sind wir zur Installation einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung verpflichtet. Diese sorgt dafür, dass Windenergieanlagen nur dann leuchten, wenn es nötig ist, beispielsweise wenn sich ein Flugzeug nähert.
Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat. Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls in der geplanten Windenergieanlage wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden.
Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Der wichtigste Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen.
Die aktuellste Studie zu diesem Thema wurde 2022 in Frankreich von der ‚Agence de la transition écologique‘ (Agentur für den ökologischen Wandel) veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen bei 90 Prozent der Häuser, die zwischen 2015 und 2020 verkauft wurden, keinen und bei zehn Prozent dieser Häuser nur minimalen Einfluss auf die Preise haben. Die gemessenen Auswirkungen ähneln denen anderer Infrastrukturobjekte, etwa Mobilfunkmasten. Die Haupteinflussfaktoren auf den Preis von Immobilien sind räumliche Struktur, Lebensstandard in der Region und Nähe zu touristischen Attraktionen.
Zu ähnlichen Schlüssen kommen auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, zum Beispiel eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für die Bereiche der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven und der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.
Die Rotorblätter von Windkraftanlagen sind Umwelteinflüssen ausgeliefert, die das Material angreifen. Der Verschleiß, der durch den Abrieb der Blattoberfläche an der Vorderkante der Rotorblätter entsteht, tritt meist an den Blattspitzen auf. Im Betrieb erreichen die Blattspitzen Höchstgeschwindigkeiten von 250 bis 360 Kilometern pro Stunde. Bei dieser Geschwindigkeit wirken Regentropfen, kleine Staubpartikel, Salz oder Umweltchemikalien auf das Blattmaterial ein und es können sich kleine Partikel aus der äußersten Materialschicht des Blattes lösen. Derzeit existieren keine genauen Untersuchungen zur Menge der abgelösten Partikel bei Windkraftanlagen. Nach einer sehr groben Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergiesysteme aus dem Jahr 2020 liegt der maximale Materialabtrag für alle deutschen Windkraftanlagen (Stand 2019: 31.000 Anlagen) bei rund 1.400 Tonnen pro Jahr. Der Bundesverband Windenergie rechnet mit rund 78 Tonnen pro Jahr. Zum Vergleich: Die Abriebwerte von Reifen belaufen sich jährlich auf etwa 102.000 Tonnen. Außerdem ist die Konzentration der Partikel gering, da sie sich in großer Höhe lösen und vom Wind verteilt werden.
Die äußerste Schicht der Rotorblätter bildet ein Decklack, der aus Polyurethan, Epoxid- oder Polyesterharz besteht. Diese Kunstharze besitzen im ausgehärteten Zustand keine gesundheitsschädlichen Eigenschaften. Zum Erosionsschutz wird zusätzlich eine Schutzfolie oder ein spezieller Schutzanstrich aufgebracht, der auch bei Flugzeugen und Hubschraubern zum Schutz der Tragflächen und Rotorblätter eingesetzt wird. In der Diskussion stehen auch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die in den Kunststoffen der Anlagen gebunden sind und dort kaum herausgelöst werden können, da sie zur Haltbarkeit und Stabilisierung gegen Partikelerosion beitragen sollen.
Der Abrieb führt über die Zeit zu einer Verschlechterung der Aerodynamik des Rotorblattes und folglich zum Ertragsverlust der Anlage. Auch aus diesem Grund werden die Anlagen mitsamt den Rotorblättern regelmäßig kontrolliert und Maßnahmen zur Instandhaltung umgesetzt. Dazu gehört das Auftragen von Schutzlacken oder Schutzfolien oder bei starken Beschädigungen der Austausch von Rotorblättern.
Wenn es kalt ist, bildet sich an Objekten unter freiem Himmel mitunter Eis. Das ist bei Windenergieanlagen nicht anders als bei Bäumen oder Dachrinnen. Um einen Eisabwurf zu verhindern, verfügen Windenergieanlagen jedoch über vielfältige Vorkehrungen. Unter anderem besitzen sie unterschiedliche technische Einrichtungen zur automatischen Eiserkennung. Wird eine Vereisung der Rotorblätter festgestellt, fährt das Steuerungssystem die Windenergieanlage herunter. Auf der Basis von aktuellen meteorologischen Messwerten (Windgeschwindigkeit und Umgebungstemperatur) ermittelt es automatisch eine Wartezeit, in der die Rotorblätter abtauen. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit fährt die Anlage bei ausreichender Windgeschwindigkeit selbstständig wieder an.
Gut sichtbare Eiswarnschilder warnen überdies vor herabfallendem Eis von stillstehenden oder trudelnden Anlagen. Sie würden an den Zufahrts- sowie Zugangswegen des Windparks in ausreichender Entfernung aufgestellt werden. Das Eisabwurfrisiko von stehenden oder trudelnden Windenergieanlagen ist aber nicht höher als jenes von Bäumen im Wald.
Der produzierte Strom
Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2022 steuerte die Windkraft an Land rund 49 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren zum Energiemix Deutschlands bei. Die frühere EEG-Umlage für Stromkunden ist gestrichen. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende. Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre das für Stromkunden sehr teuer.
Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.
Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt.
Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der erneuerbaren Energien sehr sinnvoll, denn es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen. Deutschland macht sich damit außerdem unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.
Die geplanten Windenergieanlagen werden den klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie in der Region geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.
Natur- & Artenschutz
Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen spielt der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Rolle. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde. Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Energy mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzliche Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.
Trotz aller Vorsicht bedeutet der Bau eines Windparks immer auch einen Eingriff in die Natur. Zur Kompensation setzt ABO Energy umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen um. Dank der Ausgleichsmaßnahmen bereichert der Windpark die Region auch ökologisch und verbessert das Landschaftsbild an vielen Stellen. Wir legen Streuobstwiesen an, pflanzen hochwertige Mischwälder oder entsiegeln Flächen durch den Abriss von nicht mehr genutzten Gebäuden und schaffen dadurch Biotope mit hohem Artenreichtum. Weitere Beispiele für mögliche Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen finden Sie hier.
Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.
Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2021 der Agentur für Erneuerbare Energien finden 83 Prozent der Befragten die stärkere Nutzung und den Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außerordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“. Auch in Österreich, das durch seine Berge viele Touristen anzieht, haben Windparks keinen feststellbaren negativen Einfluss auf Übernachtungszahlen.
Bei unseren Projekten arbeiten wir eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um nach Möglichkeit mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Das können unter anderem Wanderwege sein, die mit Infotafeln und Spielstationen zum Thema erneuerbare Energien die ganze Familie ansprechen. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie hier.
Technisches
Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 7.000 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundaments, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt auf einer Fläche von rund 400 Quadratmetern eine Vollversiegelung.
Ja. Grundsätzlich ist Windenergie eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind während ihrer gesamten Betriebszeit bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, das heißt betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einem Faktenpapier des Hessischen Wirtschaftsministeriums zur Sicherheit von Windenergieanlagen ist das Risiko für einen Brand mit 0,01 % bis 0,04 % nur sehr gering.
Dennoch erstellt ABO Energy im Zuge der Planungen eines Windparks individuelle Brandschutzkonzepte. Auch die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen.
In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Energy eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt. Ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs recycelt werden. Zum Beispiel landen Beton und Stahl in der Regel direkt im Straßenbau vor Ort oder im Stahlwerk.
Die Fundamente müssen vollständig zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.
Dem Betrieb einer Windkraftanlage auf einem Grundstück liegt ein Pachtverhältnis zugrunde, welches das Eigentum an Grund und Boden vom Eigentum an der Windkraftanlage eindeutig trennt. Bei einer Windkraftanlage handelt es sich um einen sogenannten Scheinbestandteil, der nur vorübergehend auf dem jeweiligen Grundstück betrieben wird. Diese vorübergehende Nutzung wird durch eine Befristung des Pachtverhältnisses zeitlich begrenzt, wobei aus rechtlichen Gründen ein Vertrag zwischen Verpächter und Betreiber nicht länger als 30 Jahre bestehen sollte, da sonst dieses Prinzip der vorübergehenden Nutzung eines Grundstücks in Frage stehen könnte. Nach dem Ablauf des Vertrags, kann zwischen den Parteien ein neuer Vertrag geschlossen werden.
Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls durch eine neue zu ersetzen, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 30 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf über 6.000 Kilowatt mehr als verzwanzigfacht. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.
Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.
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