ABO Energy plant den im Jahr 2003 gebauten Windpark Kundert im Westerwaldkreis zu erneuern. Das Unternehmen beabsichtigt, zwei 1,8 MW-Altanlagen zurückzubauen und diese durch zwei neue Anlagen mit je 5,56 Megawatt Leistung zu ersetzen. Demnach haben die neuen Windkraftanlagen insgesamt die dreifache Leistung der zurückzubauenden Altanlagen.
Der neue Windpark wird mit ca. 27,5 Millionen Kilowattstunden so viel Strom produzieren, wie rund 8.000 durchschnittliche Haushalte verbrauchen. Die Windkraftanlagen vermeiden den Ausstoß von fast 18.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr.
Auf dieser Website halten wir Sie über die Planungen, den Abbau der Altanlagen und Bau des neuen Windparks auf dem Laufenden.
Rund 150 Menschen waren der Einladung von ABO Wind gefolgt und informierten sich im Dorfgemeinschaftshaus am 15. September zwischen 16 und 20 Uhr über die Repowering-Planungen von ABO Wind in Kundert. Die Poster der Veranstaltung finden Sie weiter unten zum Download.
Hier finden Sie einen Bericht der Westerwälder Zeitung.
ABO Wind lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein zur
Infomesse zum geplanten Windpark-Repowering Kundert
am Donnerstag, 15. September 2022, von 16 bis 20 Uhr,
im Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 6, 57629 Kundert.
Die Infomesse hat den Charakter einer Ausstellung und wird durchgehend von ABO Wind betreut. Besucherinnen und Besucher können also jederzeit zwischen 16 und 20 Uhr vorbeikommen.
Auf Stellwänden informiert ABO Wind unter anderem über Natur- und Artenschutz, Schall und Schattenwurf, den Bau der Windkraftanlagen, finanzielle Zuwendungen an die umliegenden Gemeinden sowie Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger. Auch sind Visualisierungen der geplanten Anlagen zu sehen. Anwesende können sich mit den Expertinnen und Experten zu allen Aspekten des Projektes und der Windenergie austauschen.
Wer sich die Infoposter nicht vor Ort ansehen möchte, kann dies auch bequem von zu Hause aus tun. Auf dieser Website stehen ab dem Nachmittag des 15. September alle ausgestellten Poster zum Download bereit.
Auf der Website www.repowering-kundert.de finden interessierte Bürgerinnen und Bürger alles Wissenswerte und aktuelle Informationen über das Repowering des Windparks Kundert.
Die zwei neuen Anlagen ersetzen die zwei nördlichen WEA des Bestandwindparks.
Die geplanten Anlagen liegen zwischen dem bisherigen Windpark Kundert und dem Windpark Gebhardshain. Die Anlagen werden auf einem Höhenniveau von rund 390 Meter ü. NN errichtet. Die Windgeschwindigkeiten liegen bei rund 6,1 Meter pro Sekunde in Nabenhöhe.
Alt | Neu | |
Windkraftanlagen | 2 WEA | 2 WEA |
Anlagentyp | Enercon E-66 | Enercon E-160 / EP5 E3 |
Nabenhöhe | 114 Meter | 166 Meter |
Rotordurchmesser | 66 Meter | 160 Meter |
Gesamthöhe | 147 Meter | 246 Meter |
Nennleistung pro WEA | 1,8 Megawatt | 5,56 Megawatt |
Visualisierungen sind Fotomontagen, die von verschiedenen Orten in der Umgebung aus verdeutlichen, wie der realisierte Windpark aussehen würde. Mit Hilfe eines Computerprogramms haben Experten die Windräder anhand von diversen Referenzpunkten perspektivisch korrekt in das Landschaftsbild eingefügt. So können sich Bürgerinnen und Bürger schon heute ein realistisches Bild vom geplanten Windpark machen.
Die Rotoren der neu geplanten WEA sind in den Visualisierungen so ausgerichtet, dass sie senkrecht zur Blickachse des Betrachters stehen und damit eine maximale Sichtbarkeit haben. Dies ist in der Realität nur ab und zu der Fall, meistens steht die Anlage in einem anderen Winkel und ist damit unauffälliger.
Beim Klick auf ein Bild in der Galerie öffnet sich eine Vergrößerung in einem neuen Tab.
Kommunalabgabe
Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter Radius um einen Windpark entsprechend ihrem Flächenanteil mit 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Die Kommunen entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung fließen also mehr als 1,1 Millionen Euro alleine aus der Zuwendung der Windparks in die Gemeindekassen.
Die Zuwendung wird folgendermaßen unter den Ortsgemeinden aufgeteilt:
Gebhardshain | 20,2 Prozent |
Mörsbach | 16,2 Prozent |
Kundert | 15,9 Prozent |
Malberg | 15,8 Prozent |
Steinebach (Sieg) | 13,4 Prozent |
Fensdorf | 10,6 Prozent |
Selbach (Sieg) | 3 Prozent |
Limbach | 2,7 Prozent |
Heimborn | 1,6 Prozent |
Wissen | 0,6 Prozent |
Q1/2021 bis Q1/2022 | Avifaunistische Kartierungen |
Q1/2022 bis Q3/2022 | Erstellung relevanter Gutachten für den Genehmigungsantrag |
Q3/2022 | Einreichung des Genehmigungsantrags nach §4 BImSchG |
voraussichtlich Q3/2022 bis Q4/2024 | Genehmigungsverfahren |
voraussichtlich Q4/2024 | Teilnahme am Tarifausschreibungs-/ Bieterverfahren bei der BNetzA |
voraussichtlich Q1/2025 bis Q1/2026 | Bau und Inbetriebnahme der WEA |
Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zum Repowering in Kundert möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.
Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet. Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Falls Sie eine persönliche Antwort wünschen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.
Durch den Betrieb des Bestandswindparks sind gute Informationen über die lokalen Windverhältnisse vorhanden. Zusätzlich wurden von unabhängigen Gutachtern sogenannte Windgutachten erstellt. Bei der für diese Planung errechneten und mit Daten von umliegenden Bestandanlagen abgeglichenen Windgeschwindigkeit von 6,1 Metern pro Sekunde in Nabenhöhe werden die zwei Anlagen pro Jahr rund 27,5 Millionen Kilowattstunden Strom liefern. Für einen Standort im Binnenland ist dies ein sehr guter Wert.
Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:
Art der baulichen Nutzung | Tags | Nachts |
Industriegebiet |
70 dB(A) | 70 dB(A) |
Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Kern-, Dorf-, Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).
Die Schallbelastung durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.
Wer den Windpark betreiben wird, steht erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften, Bürger oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage.
Als Argument gegen Windkraft führen Gegner gelegentlich Infraschall an. Dabei handelt es sich um für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbaren Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Auch viele natürliche Quellen (böiger Wind, hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge, erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Bislang gibt es keine Belege, dass Infraschall von Windkraftanlagen für Menschen schädlich ist.
Studien zum Infraschall:
Dem Betrieb einer Windkraftanlage auf einem Grundstück liegt ein Pachtverhältnis zugrunde, welches das Eigentum an Grund und Boden vom Eigentum an der Windkraftanlage eindeutig trennt. Bei einer Windkraftanlage handelt es sich um einen sogenannten Scheinbestandteil, der nur vorübergehend auf dem jeweiligen Grundstück betrieben wird. Diese vorübergehende Nutzung wird durch eine Befristung des Pachtverhältnisses zeitlich begrenzt, wobei aus rechtlichen Gründen ein Vertrag zwischen Verpächter und Betreiber nicht länger als 30 Jahre bestehen sollte, da sonst dieses Prinzip der vorübergehenden Nutzung eines Grundstücks in Frage stehen könnte. Nach dem Ablauf des Vertrags kann zwischen den Parteien natürlich ein neuer Vertrag geschlossen werden. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 kW auf 3.400 kW mehr als verzehnfacht. Anlagen der neuesten Generation haben mit 6.000 kW noch deutlich mehr Leistung.
In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Energy eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.
Die Fundamente müssen vollständig wieder zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.
Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.
Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Dazu beauftragt ABO Energy unabhängige Arten- und Naturschutzgutachter. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.
Windenergie ist eine sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den meisten Fällen zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden. Im Vorfeld erstellt ABO Energy Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen.
Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben. Im Falle eines Brandes lässt man die Anlage kontrolliert abbrennen, Waldbrandgefahr besteht somit keine.
Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb der Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.
Ja, das Gelände rund um die Standorte kann wie vorher land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.
Die geplanten Windenergieanlagen würden klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.
Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt tatsächlich witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen viel Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.
Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt
Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.
Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat.
Manche Anwohner stören sich an Lichtsignalen der Windräder im Dunkeln. Ab Januar 2023 gilt allerdings für Windkraftanlagen die Pflicht zur sogenannten bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung:
Das heißt, die Lichter an der Anlage blinken nur, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug nähert. Somit werden die Lichtsignale um ein Vielfaches verringert.
Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Der wichtigste Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen.
Die aktuellste Studie zu diesem Thema wurde 2022 in Frankreich von der ‚Agence de la transition écologique‘ (Agentur für den ökologischen Wandel) veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen bei 90 Prozent der Häuser, die zwischen 2015 und 2020 verkauft wurden, keinen und bei zehn Prozent dieser Häuser nur minimalen Einfluss auf die Preise haben. Die gemessenen Auswirkungen ähneln denen anderer Infrastrukturobjekte, etwa Mobilfunkmasten. Die Haupteinflussfaktoren auf den Preis von Immobilien sind räumliche Struktur, Lebensstandard in der Region und Nähe zu touristischen Attraktionen.
Zu ähnlichen Schlüssen kommen auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, zum Beispiel eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für die Bereiche der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven und der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.
Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer aktuellen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.abo-wind.com/tourismus.
Marcel Lacombe
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