Windpark Willingen

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ABO Energy hat in Hessen bislang 121 Erneuerbare-Energie-Anlagen mit insgesamt 275 Megawatt Leistung errichtet. Das Unternehmen plant östlich von Willingen einen Windpark mit vier Windenergieanlagen des Typs Nordex N163 mit einer Nennleistung von je 6,8 Megawatt.

Die geplanten Anlagen produzieren jährlich rund 88 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom, so viel verbrauchen rund 26.000 durchschnittliche Haushalte. Die Windkraftanlagen vermeiden den Ausstoß knapp 60.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr. 

Entwicklung
Genehmigungs-verfahren
Aktueller Status
Errichtung
Betrieb

Aktuelles

Oktober 2023: Vorstellung im Gemeinderat 

ABO Wind hat am 16. Oktober 2023 die Planungen im Gemeinderat vorgestellt. Einen Pressebericht finden Sie hier.

Juli 2023: Neuer Genehmigungsantrag 

ABO Wind hat im Juli 2023 erneut einen Genehmigungsantrag für eine aktualisierte Planung mit vier Windkraftanlagen gestellt. Details finden Sie auf dieser Seite unter Hintergrund.

Januar 2022: Update zur Änderungsgenehmigung

Das Verwaltungsgericht Kassel hat der Klage der Gemeinde Willingen bzgl. der vom Regierungspräsidium Kassel im Juli 2020 erteilten Änderungsgenehmigung stattgegeben. ABO Wind prüft derzeit weitere Schritte. 

Januar 2021: Genehmigung des Windparks Willingen hat Bestand

Das Verwaltungsgericht Kassel hat Anfang Januar 2021 entschieden, dass unsere Genehmigung des Windparks Willingen von Februar 2018 rechtmäßig ist. Die Gemeinde Willingen hatte gegen die Genehmigung geklagt.

In Klärung ist weiterhin die Änderungsgenehmigung von Juli 2020, die ebenfalls beklagt wird. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden. 

Juli 2020: Änderungsgenehmigung für neuen Anlagentyp erhalten

ABO Wind hat im Juli 2020 eine Änderungsgenehmigung erhalten, um einen anderen als den ursprünglichen geplanten Anlagentyp zu errichten. Statt der zuvor genehmigten GE 2.75-120-Anlagen wollen wir nun die mit 3,6 Megawatt deutlich leistungsfähigeren Nordex N117-Anlagen errichten. Da sich die urspünglich im Februar 2018 erteilte Genehmigung noch in gerichtlicher Klärung befindet, ist der weitere Zeitplan noch unklar. 

Februar 2019: Genehmigung für Windpark Willingen noch in Klärung

Da sich die Genehmigung des Windparks Willingen aktuell noch in gerichtlicher Klärung befindet, ist der weitere Zeitplan für Bau und Inbetriebnahme noch nicht festgelegt. Wir halten Sie auf dieser Website über die Entwicklungen auf dem Laufenden.

Februar 2018: ABO Wind erhält Genehmigung für drei Anlagen 

ABO Wind hat die Genehmigung zum Bau von drei Windkraftanlagen erhalten. Ende 2018 werden wir mit dem Bau der Anlagen beginnen, voraussichtlich ab Ende 2019 werden sie umwelfreundlichen Strom produzieren.

Genehmigung im ersten Quartal 2018 erwartet

Nachdem die vollständigen Antragsunterlagen für die Genehmigung des Windparks Willingen Anfang 2017 beim RP Kassel und im Rathaus Willingen auslagen, erwarten wir im ersten Quartal des Jahres 2018 den Erhalt der Genehmigung. Anschließend können wir uns in einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur um eine Vergütung des Windstroms bewerben. Neuigkeiten erfahren Sie stets auf dieser Website.

 

Projektinfos

Standort

Windpark Willingen

Die beantragten Anlagen des Windparks Willingen-Usseln liegen auf einer Hochfläche am Eideler Berg und Hermannsberg, zwischen den Willinger Ortsteilen Rattlar und Usseln. Die Anlagen befinden sich in einem Abstand von mindestens 1.000 Metern zur nächsten Siedlung.

Die Höhe der geplanten Anlagenstandorte über NN beträgt rund 660 bis 690 Meter. Windmessungen haben mit bis zu 7,8 Metern pro Sekunde eine für Hessen sehr gute Windhöffigkeit ergeben.

Anlagentyp

Windkraftanlagen 4 WEA
Anlagentyp Nordex N163
Nabenhöhe 164 Meter
Rotordurchmesser 163 Meter
Gesamthöhe 245,5 Meter
Nennleistung 6,8 Megawatt

 

Visualisierungen

Visualisierungen sind Fotomontagen, die von verschiedenen Orten in der Umgebung aus verdeutlichen, wie der realisierte Windpark aussehen würde. Mit Hilfe eines Computerprogramms haben Experten die Windräder anhand von diversen Referenzpunkten perspektivisch korrekt in das Landschaftsbild eingefügt.

 

Zeitplan

Hintergrund

Aktuell (November 2023) liegt aufgrund der noch laufenden Klagen gegen die Genehmigungen aus 2018 und 2020 keine rechtskräftige Genehmigung für den Windpark vor. ABO Energy hat Berufung bezüglich der genannten Verfahren beantragt. Unabhängig vom Ergebnis des Berufungsverfahrens hat ABO Energy im Juli 2023 erneut einen Genehmigungsantrag für eine aktualisierte Planung mit vier Windkraftanlagen gestellt.

Mit ihrem Oster- und Sommerpaket und weiteren Gesetzesanpassungen hat die Bundesregierung auf die Klima- und Energiekrise reagiert und ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen. Ziel ist es, den Strom in Deutschland bis zum Jahr 2035 ausschließlich aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen. Die umfangreichen Gesetzesänderungen schaffen die Voraussetzungen für Energiesicherheit und -souveränität und legen die Grundlagen dafür, dass Deutschland klimaneutral wird.

Um die Auswirkungen der nach wie vor andauernden Energiekrise abzumildern, hat man auch auf europäischer Ebene rechtliche Rahmenbedingungen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen.

Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang auch §2 EEG: „Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. [...]“

Vor diesem Hintergrund erwartet ABO Energy die Genehmigung der aktualisierten Planung im kommenden Jahr.

Fragen und Antworten zur Windkraft in Willingen

Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Willingen möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können. Erste Fragen über das Formular haben wir bereits persönlich beantwortet.

Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.

 

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Ihre Frage zur Windenergie Willingen:

Die von Ihnen eingegebenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Häufige Fragen

Sind die Standorte in Willingen überhaupt wirtschaftlich?

Ja. ABO Energy hat zwischen 2014 und 2016 die Windgeschwindigkeit mithilfe eines Messmastes ermittelt. Auf der Nabenhöhe von 139 Metern herrschen Windgeschwindigkeiten von mehr als 7 Metern pro Sekunde, das ist ein für hessische Verhältnisse sehr guter Wert. Die Anlagen können somit jährlich rund 38 Millionen Kilowattstunden klimafreundlichen Strom liefern.

Wer profitiert von der Windkraft?

Viele. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber Pachtzahlungen. In Willingen hat ABO Energy ein Poolmodell konzipiert, um die Pachteinnahmen möglichst gerecht unter den mehr als 20 Grundstückseigentümern aufzuteilen.

Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Gemeinde Willingen sind nach einigen Jahren Betrieb auch Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark zu erwarten.

Auch wird ABO Energy nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten beauftragen. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.

Wie hoch ist die Lärmbelästigung durch die Anlagen und was wird dagegen getan?

Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:

Art der baulichen Nutzung Tags Nachts
Industriegebiet 70 dB(A)    70 dB(A)
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
Kern-, Dorf-, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet     55 dB(A) 40 dB(A)
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt 45 dB(A) 35 dB(A)

Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).

Die Schallbelastung durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.

Macht Infraschall von Windkraftanlagen krank?

Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.

Im April 2021 wurde bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hat. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Experten schätzen, dass durch diesen Rechenfehler die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch angesetzt wurden.

Wie viel Abrieb löst sich von Windkraftanlagen?

Die Rotorblätter von Windkraftanlagen sind Umwelteinflüssen ausgeliefert, die das Material angreifen. Der Verschleiß, der durch den Abrieb der Blattoberfläche an der Vorderkante der Rotorblätter entsteht, tritt meist an den Blattspitzen auf. Im Betrieb erreichen die Blattspitzen Höchstgeschwindigkeiten von 250 bis 360 Kilometern pro Stunde. Bei dieser Geschwindigkeit wirken Regentropfen, kleine Staubpartikel, Salz oder Umweltchemikalien auf das Blattmaterial ein und es können sich kleine Partikel aus der äußersten Materialschicht des Blattes lösen. Derzeit existieren keine genauen Untersuchungen zur Menge der abgelösten Partikel bei Windkraftanlagen. Nach einer sehr groben Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergiesysteme aus dem Jahr 2020 liegt der maximale Materialabtrag für alle deutschen Windkraftanlagen (Stand 2019: 31.000 Anlagen) bei rund 1.400 Tonnen pro Jahr. Der Bundesverband Windenergie rechnet mit rund 78 Tonnen pro Jahr. Zum Vergleich: Die Abriebwerte von Reifen belaufen sich jährlich auf etwa 102.000 Tonnen. Außerdem ist die Konzentration der Partikel gering, da sie sich in großer Höhe lösen und vom Wind verteilt werden.

Ist der Abrieb von den Rotorblättern schädlich?

Die äußerste Schicht der Rotorblätter bildet ein Decklack, der aus Polyurethan, Epoxid- oder Polyesterharz besteht. Diese Kunstharze besitzen im ausgehärteten Zustand keine gesundheitsschädlichen Eigenschaften. Zum Erosionsschutz wird zusätzlich eine Schutzfolie oder ein spezieller Schutzanstrich aufgebracht, der auch bei Flugzeugen und Hubschraubern zum Schutz der Tragflächen und Rotorblätter eingesetzt wird. In der Diskussion stehen auch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die in den Kunststoffen der Anlagen gebunden sind und dort kaum herausgelöst werden können, da sie zur Haltbarkeit und Stabilisierung gegen Partikelerosion beitragen sollen.
Der Abrieb führt über die Zeit zu einer Verschlechterung der Aerodynamik des Rotorblattes und folglich zum Ertragsverlust der Anlage. Auch aus diesem Grund werden die Anlagen mitsamt den Rotorblättern regelmäßig kontrolliert und Maßnahmen zur Instandhaltung umgesetzt. Dazu gehört das Auftragen von Schutzlacken oder Schutzfolien oder bei starken Beschädigungen der Austausch von Rotorblättern.

Wer wird die Anlagen betreiben?

Wer den Windpark betreiben wird, steht erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften, Bürger oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage.

Verträgt sich der Bau eines Windparks mit Natur- und Artenschutz?

Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur, Umwelt und Landschaft eine zentrale Bedeutung. Zwar ist die Errichtung von Windenergieanlagen ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Doch die Produktion von Atom- oder Kohlestrom erfordert einen weitaus erheblicheren Eingriff in die Natur. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen nach Ablauf ihrer Betriebszeit wieder komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.

Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Das übernehmen unabhängige Gutachter für Arten- und Naturschutz. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.

Kann die Fläche rund um die Anlagen weiterhin wie gewohnt genutzt werden?

Ja, das Gelände rund um die Standorte kann weitestgehend wie vorher landwirtschaftlich genutzt werden. Die Bewirtschaftung im engeren WEA-Umfeld wird aus Gründen des Artenschutzes behördlichen Auflagen unterliegen.

Wie sicher sind Windenergieanlagen?

Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden - statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren. Im Zuge der Planungen eines Windparks erstellt ABO Energy individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.

Bleibt der Strom in der Region?

Der Strom aus den Windkraftanlagen in Willingen wird ins lokale Netz eingespeist, er wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Stromnetz zusammenläuft, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Erzeugungsarten an. Strom aus Windkraftanlagen erhöht den Anteil erneuerbaren Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.

Wird der touristische Wert der Region durch den Windpark gemindert?

Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer aktuellen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.aboenergy.com/tourismus.

Kann der Windpark durch Versiegelungen des Bodens Einfluss auf das Grundwasser nehmen?

Grundwasserschutz ist Teil des Genehmigungsverfahrens. Die möglichen Auswirkungen der Windkraftanlagen auf das Grundwasser werden im Rahmen des Verfahrens umfassend geprüft. Gegebenenfalls werden dem Betreiber in der Genehmigung Auflagen zur Sicherstellung des Grundwasserschutzes auferlegt.

Warum werden die Anlagen nach 25 Jahren zurückgebaut?

Dem Betrieb einer Windkraftanlage auf einem Grundstück liegt ein Pachtverhältnis zugrunde, welches das Eigentum an Grund und Boden vom Eigentum an der Windkraftanlage eindeutig trennt. Bei einer Windkraftanlage handelt es sich um einen sogenannten Scheinbestandteil, der nur vorübergehend auf dem jeweiligen Grundstück betrieben wird. Diese vorübergehende Nutzung wird durch eine Befristung des Pachtverhältnisses zeitlich begrenzt, wobei aus rechtlichen Gründen ein Vertrag zwischen Verpächter und Betreiber nicht länger als 30 Jahre bestehen sollte, da sonst dieses Prinzip der vorübergehenden Nutzung eines Grundstücks in Frage stehen könnte. Nach dem Ablauf des Vertrags, kann zwischen den Parteien ein neuer Vertrag geschlossen werden.

Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls durch eine neue zu ersetzen, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 30 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf über 6.000 Kilowatt mehr als verzwanzigfacht. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.

Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.

Welche Maßnahmen sind gegen Eisschlag bei Windkraftanlagen vorgesehen?

Wenn es kalt ist, bildet sich an Objekten unter freiem Himmel mitunter Eis. Das ist bei Windenergieanlagen nicht anders als bei Bäumen oder Dachrinnen. Um einen Eisabwurf zu verhindern, verfügen Windenergieanlagen jedoch über vielfältige Vorkehrungen. Unter anderem besitzen sie unterschiedliche technische Einrichtungen zur automatischen Eiserkennung. Wird eine Vereisung der Rotorblätter festgestellt, fährt das Steuerungssystem die Windenergieanlage herunter. Auf der Basis von aktuellen meteorologischen Messwerten (Windgeschwindigkeit und Umgebungstemperatur) ermittelt es automatisch eine Wartezeit, in der die Rotorblätter abtauen. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit fährt die Anlage bei ausreichender Windgeschwindigkeit selbstständig wieder an.

Gut sichtbare Eiswarnschilder warnen überdies vor herabfallendem Eis von stillstehenden oder trudelnden Anlagen. Sie würden an den Zufahrts- sowie Zugangswegen des Windparks in ausreichender Entfernung aufgestellt werden. Das Eisabwurfrisiko von stehenden oder trudelnden Windenergieanlagen ist aber nicht höher als jenes von Bäumen im Wald.

Kontakt

Bianca Immel

Projektleiterin

Bianca Immel

Tel. +49 611 267 65-479
Fax +49 611 267 65-599
bianca.immel(at)aboenergy.com

Lena Fritsche

Ansprechpartnerin Presse

Lena Fritsche

Tel. +49 611 267 65-617
Fax +49 611 267 65-599
presse(at)aboenergy.com

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