ABO Energy plant die Errichtung und den Betrieb eines Windparks mit bis zu neun Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde St. Gangloff in Thüringen. Die Fläche ist im ersten Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans Ostthüringen vom 4. März 2016 als Windeignungsgebiet vorgeschlagen. Nach dem öffentlichen Beteiligungsverfahren im Jahr 2016 wurde am 30. November 2018 der zweite Entwurf des Regionalplans beschlossen und von März bis Mai 2019 öffentlich ausgelegt. Auch im zweiten Entwurf ist unser Planungsbebiet enthalten, allerdings hat sich die Fläche etwas verkleinert. Am 26. Juni 2020 wurde von der Planungsversammlung beschlossen, den zweiten Entwurf zur Genehmigung einzureichen
Die Windkraftanlagen würden so viel sauberen Strom produzieren wie rund 35.000 Haushalte im Jahr verbrauchen. Das vermeidet den jährlichen Ausstoß von mehr als 92.000 Tonnen Kohlendioxid.
Wir sind um größtmögliche Transparenz bemüht. Diese Homepage bietet deshalb Wissenswertes über das Projekt, den aktuellen Planungsstand, Hintergrundinformationen sowie Antworten auf gängige Fragen. Wenn Sie mehr wissen wollen, wenden Sie sich gerne an uns.
Sechseinhalb Jahre nach der ersten Infomesse in St. Gangloff möchte ABO Wind erneut mit interessierten Bürgern über die Windkraftplanungen ins Gespräch kommen. „Seitdem ist einiges passiert. Daher wollen wir alle auf den neusten Stand bringen und Fragen beantworten“, sagt Projektleiter Alex Pfeiffer. In der westlichen Teilfläche des rechtskräftig ausgewiesenen Vorranggebiets W-20-Eineborn/St. Gangloff (Regionalplan Ostthüringen 2020) sollen fünf Anlagen entstehen. Daher lädt ABO Wind zusammen mit dem Landratsamt des Saale-Holzlandkreises ein zur
Infomesse Windenergie St. Gangloff am Mittwoch, 21. Februar, von 16 bis 20 Uhr im „Stadthaussaal Hermsdorf“, Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 Hermsdorf.
Diverse Poster an Stellwänden informieren unter anderem über Landschafts-, Natur- und Immissionsschutz. Außerdem wird deutlich, wie Gemeinden und Anwohner vom Bau des Windparks finanziell profitieren können. Zudem zeigen Visualisierungen, wie der Windpark später aussehen würde. Unabhängige Experten, Projekt- und Bauleiter von ABO Wind sowie Vertreter der Thüringer Energie- und GreenTech Agentur (ThEGA) und unser Kooperationspartner Bürgerenergiegenossenschaft Saale-Holzland stehen für persönliche Gespräche bereit.
„Das Ganze hat den Charakter einer Ausstellung und wird durchgehend von uns betreut“, erklärt Projektleiter Pfeiffer. Gäste können sich also um 16 Uhr genauso gut informieren wie um 18 oder 19 Uhr. Wer sich die Info-Poster nicht vor Ort in der Ausstellung ansehen möchte, kann dies auch bequem von zu Hause aus am Computer machen. Auf dieser Internetseite stehen ab dem Nachmittag des 21. Februar alle ausgestellten Poster zum Download bereit. Schon seit 2017 bietet die Website allerlei Hintergrundinformationen zum Windpark St. Gangloff. Anwohner finden dort während des gesamten Projektzeitraums alle Neuigkeiten und haben die Möglichkeit, jederzeit Fragen über ein Kontaktformular einzusenden.
Unser Antrag auf Vorbescheid wurde 2020 vom zuständigen Landratsamt Saale-Holzlandkreis abgelehnt (siehe Meldung unter ‚Aktuelles‘). Dagegen haben wir Widerspruch eingelegt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht inzwischen das Thüringer Waldgesetz als mit dem Grundgesetz unvereinbar und das Oberverwaltungsgericht Weimar die Veränderungssperre des Planungszweckverbandes Kreuzstraße/KIM als rechtswidrig eingestuft haben, waren die Hauptablehnungsgründe beseitigt und das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz hat unserem Widerspruch stattgeben. Lediglich die Anzahl der genehmigungsfähigen Windenergieanlagen wurde reduziert, da sich das Windeignungsgebiet (WEG) nach Antragsstellung verkleinert hatte. Daher befinden sich nur fünf der neun von uns geplanten Anlagen innerhalb des rechtskräftigen WEG.
Unsere Normenkontrolle gegen die Veränderungssperre des Planungszweckverbandes Kreuzstraße/KIM war erfolgreich. Das OVG Weimar hat entschieden, dass die beschlossene Satzung vom 29.08.19 rechtswidrig war und die beschlossene Satzung vom 01.12.19 unwirksam ist. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes (ThürWaldG) mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig ist. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.
Der Widerspruch gegen die Ablehnung unseres Antrags auf Vorbescheid liegt inzwischen beim Landesverwaltungsamt, also bei der Oberen Verwaltungsbehörde. Sie entscheidet nun über den Widerspruch.
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hat nach deutlicher Kritik an den Berechnungen aus dem Jahr 2004 nun zugegeben, dass die Stärke des von Windenergieanlagen erzeugten Infraschalls aufgrund eines systematischen Umwandlungsfehlers viel zu hoch angesetzt war. Dabei wurde die Schallleistung um 36 dB(A) (entspricht dem Faktor 4.000) überschätzt. Dadurch wurden den Kritikern der Windkraft fälschlicherweise Argumente zur Verhinderung von Windkraftprojekten geliefert. Mehr Infos dazu gibt es hier.
Der Zustand von Thüringens Wälder verschlechtert sich immer weiter. Sie leiden unter Hitzesommern, Borkenkäferbefall, Dürre und Sturmschäden. Besonders betroffen von den Auswirkungen sind monokulturelle Wirtschaftswälder wie sie auch im Saale-Holzlandkreis und in St. Gangloff häufig sind. Waldumbau ist hier praktisch die einzige Rettung. Dieser kann mit Windkraft gefördert werden. Mehr Infos zum Waldzustandsbericht finden Sie hier.
Der Forstausschuss des Thüringer Landtages hat sich gegen den Bau von Windparks im Wald ausgesprochen und empfohlen, den Bau dort zu verbieten. „Dieses Verbot wäre auf vielen Ebenen katastrophal“, sagt ABO Wind-Projektleiter Alex Pfeiffer. „Windparks im Wald sind - insbesondere in einem so waldreichen Land wie Thüringen - essenziell für das Gelingen der Energiewende, notwendig für den Klimaschutz und außerdem Garant für einen nachhaltigen Waldumbau. Die CDU hat mit Ihrer Verknüpfung der Zustimmung zum Haushalt und der Änderung des Waldgesetzes absolut verantwortungslos gehandelt und riskiert, dass Thüringen inmitten einer Pandemie handlungsunfähig wird.“
So sieht das auch Frank Hummel, Landesvorsitzender des Bundesverbands Windenergie Thüringen: „Die Einigung zwischen den Regierungsfraktionen und der CDU zum Thüringer Waldgesetz ist eine gefährliche Sackgasse. Sie blockiert nicht nur die Energiewende, sondern verhindert auch den nachhaltigen Waldumbau und die Beräumung der dramatisch wachsenden Schadholzflächen. Der von der CDU erzwungene Ausschluss von Windenergie im Wald beraubt die schwer von Schädlingsbefall, Windbruch und Trockenheit betroffenen Waldeigentümern damit einer entscheidenden Finanzierungsquelle. Dieser Irrweg ist nicht nachvollziehbar.“
Sollte das Verbot kommen kann der Windpark Sankt Gangloff vorerst nicht realisiert werden, obwohl er in einem rechtskräftig ausgewiesenen Windvorranggebiet liegt und dort hervorragende Bedingungen für die Erzeugung von umweltfreundlichem Windstrom herrschen. Weiterhin würde das Verbot rund 40 Prozent der ausgewiesenen Windvorranggebieten in Ostthüringen treffen, die vom Infrastrukturministerium erst im November offiziell genehmigt wurden. „Dafür müssen dann andere Flächen ausgewiesen werden, in denen im Zweifel schlechtere Windverhältnisse herrschen und die Windkraftanlagen deutlich näher an der Wohnbebauung liegen würden“, fasst Alex Pfeiffer zusammen. „Durch den Wegfall der vielen Waldflächen wird der Regionalplan zudem angreifbar und könnte wieder weggeklagt werden. Dadurch entfiele dann die gewünschte Steuerungsfunktion des Regionalplans beim Windkraftausbau.“
Das zuständige Landratsamt Saale-Holzlandkreis hat unsern Antrag auf Vorbescheid abgelehnt. „Gegen diese Entscheidung legen wir nun Widerspruch ein, da die Ablehnung unserer Meinung nach rechtswidrig ist“, sagt Projektleiter Alex Pfeiffer von ABO Wind. Mit dem Widerspruch wird das Verfahren an das Landesverwaltungsamt gehen.
Die Fachagentur Windenergie an Land hat in der fünften Auflage die „Entwicklung in der Windenergie im Wald“ unter die Lupe genommen. Die ausführlichen Untersuchungen geben einen interessanten Überblick über den Stand des Windkraftausbaus im Wald und setzen diesen in Zusammenhang zum Gesamtzustand des Waldes.
In Deutschland sind demnach rund 2.000 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 5,5 Gigawatt auf Waldflächen in Betrieb. Im Mittel nimmt jede dieser Anlagen weniger als einen halben Hektar Wald in Anspruch: Das macht zusammen rund 1.000 Hektar für alle Windkraftanlagen in deutschen Wäldern. Zum Vergleich: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stuft rund 245.000 Hektar Wald als zerstört ein. Dem deutschen Forst macht also weniger der Ausbau der Windkraft im Wald zu schaffen als vielmehr zunehmend längere Dürrephasen, die Waldbrände sowie Schädlingsbefall begünstigen und somit großflächig Wald vernichten.
Die Analyse finden Sie hier.
Die zuständige Behörde hatte den Erörterungstermin im Rahmen unserer Umweltverträglichkeitsprüfung bekanntlich vom 27.11.2019 verschoben und zunächst einen Ersatztermin für Ende Januar 2020 vorgesehen. Dieser konnte leider nicht stattfinden. Bisher steht auch noch kein neuer Termin fest. Sobald ein Datum fix ist, wird die Öffentlichkeit selbstverständlich informiert. „Wir hoffen sehr, dass sich zeitnah ein Termin findet, um alle eingegangenen Stellungnahmen öffentlich zu erörtern“, sagt ABO Wind-Projektleiter Alex Pfeiffer.
Im Vorfeld der Thüringer Landtagswahl am 27. Oktober wurden im ganzen Land rund eine halbe Million Exemplare der Gratis-Zeitung „Der Wahlhelfer“ verteilt. Der Artikel „Saubere“ Energie: Rot-Rot-Grün will Thüringens Wald für riesige Windanlage roden! bezieht sich auf die Windparkplanung in St. Gangloff. Leider strotz er nur so vor Fehlern und falschen Behauptungen. Wir haben einen Faktencheck durchgeführt, der auch hier zum Download bereitsteht:
„Bei dem hübschen Dörfchen St. Gangloff soll ein Gebiet von 239 Hektar im Wald mit fußballfeldgroßen Betonsockeln und 238,5 Meter hohen Windrädern mit einem Rotordurchmesser von 149 Metern zugebaut werden. […] Auf einer Fläche von neun Fußballfeldern wird die Erde mit 270.000 Tonnen Stahlbeton versiegelt. […] Die jeweils 3.000 Tonnen Stahlbeton-Fundamente […]“
ABO Wind plant einen Windpark mit bis zu neun Windkraftanlagen. Dafür ist der Bau von Fundamenten notwendig: Diese wiegen nicht 3.000 Tonnen und schon gar nicht 30.000 Tonnen (hier werden in der Broschüre offenbar unterschiedliche Zahlen genutzt) und sie versiegeln auch keine Fläche von neun Fußballfeldern.
In St. Gangloff haben die geplanten Fundamente einen Durchmesser von 25,4 Metern und sind 3,2 Meter hoch. Das entspricht bereits den Maßen des auftriebssicheren Fundamentes. Das Fundament einer Anlage in St. Gangloff besteht aus 96 Tonnen Stahl und 651 Kubikmetern Beton, zusammen entspricht das einem Gewicht von 1.723,5 Tonnen. Es wird in St. Gangloff noch nicht mal eingegraben, sondern steht auf dem Boden.
Mit fußballfeldgroßen Betonsockeln haben die Fundamente mit einem Radius von gerade mal 12,7 Metern nichts zu tun. Der Vergleich ist nicht im Entferntesten zutreffend. Fußballfelder haben mit 140 Metern Länge und 90 Metern Breite eine Fläche von 10.800 Quadratmetern, also abgerundet einem Hektar. Die Fundamente der neun Windkraftanlegen würden laut Broschüre eine Fläche von 9 Hektar, also 90.000 Quadratmetern beanspruchen. In Wahrheit beanspruchen alle neun Fundamten zusammen eine Fläche von 4.563 Quadratmetern. Das ist noch nicht mal ein halbes Fußballfeld für neun Windkraftanlagen, die so viel Strom produzieren wie rund 35.000 Haushalte im Jahr verbrauchen.
„Was dabei gern verschwiegen wird: Sitzen die Kommunen unternehmerisch mit im Boot, bezahlen Sie am Ende auch den vorgeschriebenen „Rückbau“ der Anlagen mit. Laut dem Bundesverband Windenergie bedeutet das etwa 30.000 Euro pro Megawatt Leistung. Eine Turbine kann über 100.000 Euro Recyclingkosten verursachen – ohne den Rückbau des Fundaments. Die jeweils 3.000 Tonnen Stahlbeton-Fundamente zu entfernen, kostet noch einmal bis zu 100.000 pro Stück. Bei 36 Megawatt sind das am Ende insgesamt bis zu zwei Millionen Euro.“
Der Rückbau jeder einzelnen Windenergieanlagen ist durch eine sogenannte Rückbaubürgschaft abgesichert. Diese muss vor Baubeginn bei der Genehmigungsbehörde hinterlegt werden. Auch die Höhe der Bürgschaft wird von der Behörde festgelegt. Dadurch ist die Baubehörde jederzeit in der Lage, bei Bedarf den Rückbau durchzuführen, sollte der Betreiber seinen Verpflichtungen diesbezüglich nicht nachkommen. Das ist aber die absolute Ausnahme. In der Regel organisiert der Betreiber des Windparks selbst nach dessen Stilllegung den Rückbau. Für die Kommune entstehen dabei überhaupt keine Kosten. Dies ändert sich nur dann, wenn die Kommune den Windpark selbst betreibt. In diesem Fall erhält sie aber auch die Gewinne aus der Betriebszeit und muss dementsprechend ebenso die Pflichten übernehmen.
Der Rückbau von Windenergieanlagen ist übrigens im Gegensatz zum Rückbau anderer Kraftwerke (wie zum Beispiel Atomkraftwerken oder Braunkohletagebauten) einfach und rückstandslos umsetzbar. Auch das nur rund drei Meter tiefe Fundament kann problemlos rückgebaut werden, zumal in St. Gangloff noch nicht mal vergraben ist. Das Recycling einzelner Komponenten der Anlage bringt dem Betreiber Geld statt Kosten. Selbst die thermische Verwertung der Rotorblätter ist möglich und ersetzt andere Brennstoffe (Doppelnutzung). Außerdem kann die Asche in der Zementindustrie weiterverwendet werden. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
„Die Bürger in Ost-Thüringen verstehen schon nicht, dass man so riesige Flächen Wald einfach roden will. Im Hambacher Forst wurde ein erbitterter Krieg um jeden Baum geführt und hier wird bedenkenlos gefällt, was das Zeug hält.“
Für die Errichtung der neun Windkraftanlagen ist eine Rodung von rund 8,3 Hektar Wald nötig. Dabei handelt es sich allerdings weder um geschützten Forst noch um hochwertigen Mischwald, sondern um einen reinen Wirtschaftswald, dem regelmäßig Holz für wirtschaftliche Zwecke entnommen wird. Zudem sind Teile des Areals Windwurfflächen und vom Borkenkäfer geschädigt.
Der Vergleich mit dem Hambacher Wald hinkt. Hier wurden für die Erzeugung von Kohlestrom bereits 3.800 Hektar gerodet. Der in der Broschüre angesprochene Kampf um jeden Baum bezieht sich im Hambacher Forst auf die verbleibende 500 Hektar Buchenwald mit bis zu 350 Jahre alten Bäumen. In Hambach steht also kein Wirtschaftswald wie in St. Gangloff und der Hambacher Wald ist rund sechzigmal so groß wie die in St. Gangloff zu rodenden Fläche.
In St. Gangloff werden kleine Areale eines bewirtschafteten Waldes (Fällungen, Schwerlastverkehr/Harvester…) vorübergehend umgenutzt und nicht etwa zusammenhängende Waldflächen unwiederbringlich zerstört. Selbst Umweltverbände fordern übrigens den Windkraftausbau.
Für unsere Planungen im Wald von St. Gangloff sind darüber hinaus noch einige andere Punkte wissenswert:
Auf lange Sicht wird also circa zweieinhalbmal so viel und vor allem höherwertigerer Wald entstehen als für die Windkraftnutzung umgewandelt wurde. Zudem handelt es sich bei dem Windvorranggebiet um einen forstwirtschaftlich genutzten Wald, das heißt Rodungen sind hier an der Tagesordnung. Interessant ist auch, dass zwar bilanziell rund 8,3 Hektar Wald umgewandelt werden, aber nicht auf der gesamten Fläche Rodungen erfolgen. Denn Teile dieser Flächen sind bereits durch Stürme oder Borkenkäfer geschädigt oder aus anderen Gründen nur auf dem Papier Wald.
„Tausenden Vögeln und Fledermäusen und Millionen Insekten werden diese Großwindanlagen den Tod bringen.“
Pro Jahr sterben in Deutschland rund 115 Millionen Vögel an Glasscheiben, 70 Millionen kommen im Verkehr ums Leben und 60 Millionen werden von Hauskatzen getötet. An Windkraftanlagen kommen rund 100.000 Vögel pro Jahr ums Leben. Das sind noch nicht mal so viele wie jährlich an Freileitungen sterben (circa 2,8 Millionen oder bei der legalen Jagd geschossen werden (rund eine Million). Aufgrund des Klimawandels und der zunehmenden Ausbreitung von Monokulturen, Straßen und Städten finden zudem etliche Vögel aufgrund diverser menschlicher Eingriffe in die Natur nicht mehr genug Nahrung.
Die BR-Sendung quer hat das hier prägnant dargestellt. Ausführliche Antworten finden Sie hier.
„Tatsächlich ist beabsichtigt, dass die Landesregierung die Windparkflächen verdreifachen will und dafür per ‚Windenergie-Erlass‘ bestimmte Flächen festlegen.“
Der Windenergieerlass legt keine Flächen fest, sondern empfiehlt wissenschaftlich fundierte Kriterien für die Ausweisung von so genannten Windeignungsgebieten (WEG) durch die Regionalplanungen. Aktuell erfolgen die Ausweisungen aufgrund des Landesentwicklungsprogramms der CDU aus dem Jahr 2014, nicht aufgrund von Maßgaben der Rot-Rot-Grünen Landesregierung. Die Verdreifachung der Fläche für Windkraft ist zum Erreichen der Klimaneutralität Thüringens unabdingbar und bis 2040 vorgesehen. Es handelt sich also um ein langfristiges Ziel.
Die Ausweisung von Windvorranggebieten ist übrigens ein sehr demokratischer Prozess. Er erfolgt einerseits über die Wahl von dafür verantwortlichen Repräsentanten (Europa/Bund/Land/Kommune) und ist überdies durch die mehrheitlich gewünschte Energiewende legitimiert. Außerdem können Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zu den Windvorranggebieten und zu den Genehmigungsverfahren abgeben. Nur wenn alle Gesetze eingehalten werden, wird eine Genehmigung erteilt. Von einer Bürgernähe-Show zu sprechen ist ebenso polemisch wie falsch. Laut aktueller Umfrage der FA Windenergie an Land (Okt. 2019) halten 82 Prozent den Ausbau der Windenergie für wichtig bis sehr wichtig (in der Nähe bestehender Windparks sogar 85%). Laut Forsa-Umfrage 2018 in Thüringen sind 73% (68%) dafür. Gegen den Willen der Thüringer erfolgt der Zubau von Windkraft also nicht.
Die Windenergie ist die tragende Säule der Energiewende. Nur mit Solar und Biomasse ist diese nicht zu erreichen. In Ostthüringen sind 0,4 Prozent der Fläche für den Bau von Windkraftanlagen ausgewiesen. Das heißt auf 99,6 Prozent dürfen keine Windparks gebaut werden. Ob man an dieser Stelle von einem Ausbau „komme was wolle“ sprechen kann, ist mindestens zweifelhaft. Übrigens bezieht Thüringen immer noch 50 Prozent seines Stromes aus anderen Bundesländern, rund 25 Prozent des in Thüringen produzierten Stroms kommt aus Windkraft.
„Und darum will sie die Kommunen mit Geld ins Boot locken. Die Gemeinden sollen an den Windparks unternehmerisch beteiligt werden“
Eine Beteiligung der Kommunen an Windparks ist wünschenswert, da so Geld generiert wird, das den Gemeinden und den darin lebenden Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommt. Diese regional Wertschöpfung bewerten wir positiv und nicht negativ. Leider ist die Beteiligung vielen Kommunen aufgrund mangelnder Finanzkraft nicht möglich. An verschiedenen Stellen (z.B. in Uthleben) wurde ein solches Modell in Thüringen jedoch schon erfolgreich implementiert. Die Resonanz darauf ist sehr positiv. Auch in anderen Bundesländern betreiben einige Kommunen eigenständig Windparks. Das verhindert leider die Thüringer Kommunalordnung.
Der ursprünglich für den 27. November angesetzte Erörterungstermin der Einwände gegen den Windpark St. Gangloff wurde von der zuständigen Behörde vertagt. Ein neuer Termin ist für Ende Januar 2020 vorgesehen, aber noch nicht terminiert. Wir informieren auf dieser Website, wenn das neue Datum feststeht.
Im vergangenen Jahr betrug der Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Stromverbrauch rund 38 Prozent. Die Windkraft steuerte rund 17 Prozent dazu bei. An der Versorgungssicherheit des hiesigen Stromnetzes ändert der konstant steigende Anteil Erneuerbarer freilich nichts. Lediglich an durchschnittlich 15 der 525 600 Minuten des Jahres 2017 hatte jeder Deutsche laut den jüngsten Erhebungen keinen Strom. Zum Vergleich: in den USA waren es 114 Minuten, In Irland, Kroatien und Polen jeweils rund 100 Minuten und in Malta waren sogar 500 Minuten. Ein Jahr, so es denn kein Schaltjahr ist, hat 525600 Minuten.
Weitere Infos darüber gibt es zum Beispiel in der FAZ hier.
Manchmal ist zu hören, dass sich der Bau von Windparks im Wald negativ auf die CO2-Bilanz auswirkt. Dass dies nicht der Wahrheit entspricht, zeigt der MDR mit Hilfe eines Faktenchecks, der hier zu finden ist.
Für unsere Planungen im Wald von St. Gangloff sind darüber hinaus noch einige andere Punkte wissenswert:
Wir haben im März 2017 beim Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises einen Antrag auf Vorbescheid gemäß § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Prüfung der raumordnerischen Zulässigkeit für die Errichtung und den Betrieb des Windparks St. Gangloff gestellt. Im Rahmen dieses Verfahrens führen wir eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit durch.
Die Umweltverträglichkeitsstudie liegt nun öffentlich aus und kann bis einschließlich 04.09.2019 an folgenden Stellen während der jeweiligen Dienstzeiten sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten von jedermann eingesehen werden:
- Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Umweltamt, Schloßgasse 17, Zimmer 117
- Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf, Bauabteilung, Stadthaus, Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 Hermsdorf
Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist bis einschließlich 04.10.2019 unter Angabe der Registriernummer 106.11.09/04/17 schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch beim Landratsamt Saale-Holzland-Kreis oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf erhoben werden.
Informationen zur Offenlage finden sich auch online unter https://www.uvp-verbund.de
Ein etwaiger Erörterungstermin findet gegebenenfalls am 27.11.2019 um 10:00 Uhr in der Gemeinde St Gangloff – Gemeindesaal, Str. der Republik, 07629 St. Gangloff, statt.
Wie viele Vögel kommen an Windrädern ums Leben? Und wie viele zum Beispiel an Freileitungen und im Verkehr? Die prägnante Antwort hat die BR-Sendung quer.
Mehr interessante Infos zu diesem und anderen Themen gibt es auch auf https://www.windenergie-thueringen.de/ und https://www.naturschutz-energiewende.de/fachwissen/fragen-und-antworten/.
Von den Schwierigkeiten der Thüringer Energiewende berichtete Exakt – Die Story vom 10. Juli 2019.
Seit dem Scopingtermin am 6. September 2017 haben wir naturschutzfachliche, immissionsschutzrechtliche und weitere Untersuchungen durchführen lassen. Unser zugehöriger Vorbescheidsantrag datiert vom 15. März 2017. Nun reichen wir die Umweltverträglichkeitsstudie in 20-facher Ausführung beim zuständigen Landratsamt Saale-Holzlandkreis ein, damit sich alle Träger öffentlicher Belange ein umfassendes Bild machen können. Auf Basis dieser verbesserten Datenlage können sie nochmals (wie bereits zum Scopingtermin) eine Stellungnahme zum Vorhaben abgeben.
Das Verfahren bzw. die Offenlage wird im Amtsblatt bekannt gemacht und die Unterlagen liegen dann für einen Monat in Behörden des Landkreises bzw. der Gemeinden öffentlich aus. Während dieser Zeit können alle Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen einsehen und ggf. Stellungnahmen dazu einreichen. Wo und wann das möglich ist, geben wir natürlich auch auf dieser Website bekannt.
Alle Stellungnahmen werden dann nach Aufarbeitung durch die Behörde in einem Erörterungstermin abgewogen. Auch diesen Termin geben wir selbstverständlich hier bekannt. Danach erfolgt eine Entscheidung zur Umweltverträglichkeit des Vorhabens.
Das von der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen beauftragte hydrogeologische Gutachten des e.t.a. Sachverständigenbüros Reyer aus Erfurt kommt zu dem Schluss, dass das Vorranggebiet Windenergie W-20 – Eineborn/St. Gangloff in den Grenzen des 1. Entwurfs des Regionalplans Ostthüringen für den Bau und Betrieb eines Windparks gut geeignet sind. Die unabhängigen Experten begründen das unter anderem damit, dass der Standort überwiegend außerhalb der Quellgebiete und Bachläufe liegt und mittlere bis hohe Sicherwasserverweilzeiten sowie vorwiegend ausreichende Grundwasserabstände aufweist.
Der 2. Entwurf des Regionalplans Ostthüringen befindet sich seit Anfang März in der öffentlichen Beteiligung. Bis zum 10. Mai können sich Bürgerinnen und Bürger die Pläne in örtlichen Behördengebäuden oder online anschauen und Stellungnahmen abgeben.
Die im ersten Entwurf 2016 ausgewiesenen Areale für Windkraft wurden von 0,9 Prozent der Regionsfläche auf 0,4 Prozent reduziert. Von den 39 Windeignungsgebieten des ersten Regionalplanentwurfs umfasst der zweite nur noch 22. Darin enthalten sind zwölf bereits bestehende Windparks. Die von uns in Sankt Gangloff beplante Fläche gehört nach wie vor dazu. Allerdings wurde das Windeignungsgebiet Nr. 20 im Saale-Holzlandkreis von ursprünglich 356 Hektar auf 221 Hektar verkleinert.
ABO Wind hat auf veränderte Rahmenbedingungen reagiert und den Vorbescheidsantrag zum Bau und Betrieb des Windparks Sankt Gangloff angepasst. „Statt mit zwölf 236 hohen Anlagen planen wir nun mit neun 239 Meter hohen Anlagen“, sagt Projektleiter Alex Pfeiffer: „Das optimiert den Windpark sowohl aus planungsrechtlicher Perspektive als auch mit Blick auf das aktuelle Ausschreibungssystem.“
Auf dieser Projektseite haben wir die Änderungen bereits berücksichtigt.
Weder die radartechnische Verträglichkeit noch Weltkriegsmunition im Planungsgebiet sprechen gegen den Bau des Windparks Sankt Gangloff. Das ergaben zwei Gutachten von unabhängigen Experten.
Die Airbus Defence and Space GmbH hat festgestellt, dass die Anlagen nur einen unwesentlichen Einfluss auf das rund 40 Kilometer entfernte Militärradar Gleina haben. Die Informations- und Dokumentationsstelle Kampfmittelräumung im Freistaat Thüringen hat im Plangebiet keinerlei Hinweise für eine Kampfmittelbelastung gefunden.
(Wiesbaden/Sankt Gangloff, 23. November 2017) Der Wiesbadener Projektentwickler ABO Wind hat gestern zur Infomesse ins Saal- und Vereinshaus in Sankt Gangloff eingeladen. Zwischen 16 und 20 Uhr informierten sich rund 60 Bürgerinnen und Bürger bei unabhängigen Experten, Projektleitern von ABO Wind sowie Vertretern der Thüringer Energie- und GreenTech Agentur (ThEGA) und der BürgerEnergie Saale-Holzland eG über sämtliche Aspekte der Windparkplanung in Sankt Gangloff. ABO Wind plant den Bau von bis zu zwölf Anlagen in der westlichen Teilfläche des Vorranggebiets W-20-Eineborn/St. Gangloff, die im ersten Entwurf des Regionalplans Ostthüringen zur Windkraftnutzung ausgewiesen sind. Der Windpark würde so viel sauberen Strom produzieren wie rund 44.000 Haushalte im Jahr verbrauchen. Unter den Besuchern der Infomesse war auch Olaf Möller, Staatssekretär des Thüringischen Umweltministeriums.
Begleitet wurde die Veranstaltung von einer Demonstration gegen den geplanten Windpark. „Wir bedauern sehr, dass die Bürgerinitiative unsere Einladung abgelehnt hat. Gerne hätten sie ihre sachlichen Argumente bei der Infomesse mit einem eigenen Stand präsentieren können“, sagt Projektleiter Alex Pfeiffer von ABO Wind. Stattdessen setzten einige Demonstranten ausschließlich auf Geschrei und pfiffen sogar interessierte Besucher vor dem Eingang zur Infomesse aus. „Ich finde es schade, dass auf diese Weise Druck auf Bürgerinnen und Bürger ausgeübt wurde“, sagt Pfeiffer: „Wir suchen bewusst schon zu diesem frühen Planungszeitpunkt den Dialog mit der Bevölkerung, um sie einzubeziehen und Beteiligungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Wenn das von Wenigen abgelehnt wird, darf man nicht glauben, dass alle gegen die Energiewende sind. Auch wenn die Wenigen lauter schreien als die Mehrheit“, unterstreicht Pfeiffer. Tatsächlich versammelten sich nur etwa 70 Menschen, um vor dem Vereinshaus zu protestieren. Viele davon sind gar nicht aus Sankt Gangloff, sondern Vertreter anderer Bürgerinitiativen.
„Wir sind fest davon überzeugt, dass Dialog einseitigen Parolen vorzuziehen ist und bleiben gesprächsbereit“, betont Pfeiffer. Jeder Interessierte kann sich weiterhin unter www.windpark-sankt-gangloff.de über Neuigkeiten informieren und Fragen stellen. Auf der Internetseite stehen auch sämtliche Poster der Infomesse zum Download bereit. Unter anderem zeigen sie, dass alle Anlagen mindestens 1.250 Meter von der nächstgelegenen Wohnbebauung entfernt sind. Das verhindert eine so genannte optisch bedrängende Wirkung des Windparks und stellt sicher, dass sämtliche gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Vorgaben zu Schallimmissionen und Schattenwurf eingehalten werden.
Auch die OTZ hat von der Veranstaltung berichtet. Den Artikel finden Sie hier.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir planen in St. Gangloff einen Windpark. Die bis zu zwölf Anlagen sollen in der westlichen Teilfläche des Vorranggebiets W-20-Eineborn/St. Gangloff entstehen. Diese ist im ersten Entwurf des Regionalplans Ostthüringen explizit als Fläche zur Windkraftnutzung ausgewiesen.
Momentan befinden wir uns noch in einem sehr frühen Planungsstadium. Dennoch wollen wir Ihnen schon jetzt unsere Pläne vorstellen und Ihre Fragen beantworten. Dafür haben wir bereits im Juni diese Internetseite eingerichtet.
Nun möchten wir Sie zudem zur Infomesse am 22. November von 16 bis 20 Uhr in das „Saal- und Vereinshaus zum Schwan“, Straße der Republik 9, nach St. Gangloff einladen.
Dabei können Sie sich an Themeninseln zu verschiedenen Aspekten der Windkraftplanung wie zum Beispiel Naturschutz, Schattenwurf oder Schallimmissionen informieren. Unabhängige Experten, Projekt- und Bauleiter von ABO Wind sowie Vertreter der Thüringer Energie- und GreenTech Agentur (ThEGA) und unser Kooperationspartner Bürgerenergiegenossenschaft Saale-Holzland stehen für persönliche Gespräche bereit. Selbstverständlich haben wir auch die windkraftkritische Bürgerinitiative aus St. Gangloff eingeladen, ihre Meinung darzustellen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
ABO Wind führt - unabhängig von der rechtlichen Notwendigkeit - für den geplanten Windpark St. Gangloff im Saale-Holzlandkreis eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durch. „Wir bemühen uns bei all unseren Planungen um ein möglichst transparentes Vorgehen mit minimalen Eingriffen in die Natur“, erklärt Projektleiter Alex Pfeiffer von ABO Wind. Gemeinsam mit Abteilungsleiterin Dr. Ute Simon hat er sich daher am vergangenen Mittwoch zu einem so genannten Scoping-Termin mit Vertretern der zuständigen Genehmigungsbehörden sowie Gemeinden und Naturschutzverbänden getroffen. Dieser ist Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung und dient dazu, den erforderlichen Untersuchungsumfang für die in §2 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) genannten Schutzgüter festzulegen. Betrachtet werden unter anderem die Schutzgüter Mensch, insbesondere menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und ökologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft und Landschaft sowie kulturelles Erbe und Sachgüter. Neben der Bewertung der Beeinträchtigung der einzelnen Schutzgüter durch die Planung sind dabei auch die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern zu betrachten. Außerdem sind bei der Bewertung der Umweltverträglichkeit auch Vorbelastungen wie zum Beispiel bestehende oder im Planungsverfahren befindliche Windenergieanlagen einzubeziehen, so dass immer die Gesamtbelastung für Anwohner und Umwelt dargestellt wird.
Insgesamt hat ABO Wind 32 Behörden und Träger öffentlicher Belange angefragt, im Vorfeld des Scoping-Termins ihre fachlichen Stellungnahmen abzugeben. Diese Stellungnahmen bildeten die Grundlage um festzustellen, was nach gegenwärtigem Wissensstand und Datenlage der Behörden sowie allgemein anerkannten Prüfmethoden in der konkreten Umweltprüfung bewertet und abgewogen werden muss. „Wir treffen uns also im Vorfeld schon mit den Behörden, um herauszufinden, welche Befürchtungen hinsichtlich der Auswirkungen bestehen, welche Details unserer Planungen problematisch sein könnten und auf was wir besonders zu achten haben“, erklärt Pfeiffer: „Das alles machen wir, um die Interessen der verschiedenen Akteure frühzeitig erkennen und berücksichtigen zu können.“
Ab heute informiert diese Website über die Planungen des Windparks St. Gangloff. Sie bündelt alles Wissenswerte über das Projekt, den aktuellen Planungsstand, Hintergrundinformationen sowie Antworten auf gängige Fragen. "Wir aktualisieren die Seite regelmäßig, so dass die Bürger stets den aktuellen Planungsstand sehen können", sagt Projektleiter Alex Pfeiffer.
Wir planen in dem von der Regionalplanung Ostthüringen vorgeschlagenen Windeignungsgebiet Nr. 20 im Saale-Holzlandkreis den Windpark St. Gangloff. Der Standort liegt direkt an der Autobahn A9 in einem Wirtschaftswald auf einer Höhe von circa 400 Metern und bietet sehr gute Bedingungen für Windkraft.
Anlagen mehr als 1.250 Meter vom nächstgelegenen Wohnhaus entfernt
Alle Anlagen sind über 1.250 Meter von der nächstgelegenen Wohnbebauung entfernt. Das verhindert eine so genannte optisch bedrängende Wirkung des Windparks und stellt sicher, dass sämtliche gesetzliche Regelungen, insbesondere die Vorgaben zu Schallimmissionen und Schattenwurf eingehalten werden. Vom nächstgelegenen Wohnhaus in St. Gangloff, Lippersdorf, Mörsdorf und Schleifreisen sind die Anlagen sogar mehr als 2.350 Meter entfernt. Damit würde der Windpark für einige der umliegenden Siedlungen sogar die Kriterien der so genannten bayerischen 10H-Regelung einhalten, nach der Anlagen mindestens den zehnfachen Abstand ihrer Höhe zur nächstgelegenen Wohnbebauung einhalten müssen.
Spezialist für Bau im Wald
ABO Energy ist Spezialist für die Errichtung von Windparks im Wald. Wir planen den Windpark entlang bestehender Wege, um den Eingriff in die Natur so gering wie möglich zu halten. Aufgrund des bestehenden Wegenetzes für die Holzwirtschaft müssen kaum neue Wege gebaut werden. Die Nähe des Standortes zur Autobahn bringt zudem den Vorteil, dass Großtransporte sowie Baustellenfahrzeuge nicht durch die umliegenden Orte fahren müssen. Das entlastet die Anwohner während der Bauphase.
Kommunalabgabe
Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) bietet die Möglichkeit, Kommunen im Radius von 2.500 Metern um einen Windpark entsprechend ihres Flächenanteils mit 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Sie entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Wenn fünf der neun möglichen Anlagen des Windparks realisiert werden, könnte St. Gangloff mehr als 50.000 Euro, Mörsdorf rund 37.000 Euro, Schleifreisen circa 27.000 Euro, Eineborn etwa 20.500 Euro, Reichenbach etwa 17.500 Euro sowie Möckern, Lippersorf, Ottendorf, und Hermsdorf jeweils zwischen rund 2.500 und 5.500 Euro pro Jahr erwarten. Würden alle neun Anlagen realisiert werden, könnten diese Beträge noch erheblich steigen.
Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung würden also rund 3,4 Millionen Euro allein aus der Kommunalabgabe der fünf Windenergieanlagen in die Gemeindekassen fließen. Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommunen und ihre Bürger*innen durch die Anlagen haben. Hinzu kommen Pachtzahlungen für die Nutzung von kommunalen Flächen, Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlagen achtet ABO Energy darauf, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen. Im Zuge der Planung des Windparks kooperieren wir mit der lokalen BürgerEnergie Saale-Holzland eG.
Derzeit befinden wir uns in einem sehr frühen Planungsstadium. Der Anlagentyp kann sich im Laufe des Verfahren noch ändern.
Anzahl | 9 WEA |
Anlagenhersteller | Nordex |
Nabenhöhe | 164,5 Meter |
Rotordurchmesser | 149 Meter |
Gesamthöhe | 239 Meter |
Nennleistung | 4 MW |
Gesamtleistung | 36 MW |
Die dargestellten Visualisierungen geben einen perspektivisch korrekten Eindruck von dem zukünftigen Windpark. Die Bilder zeigen die maximal mögliche Anlagenzahl. Bitte beachten Sie, dass bei den Visualisierungen die ursprünglichen Planungen mit zwölf 236 Meter hohen Anlagen dargstellt werden. Aktuell planen wir mit neun 239 Meter hohen Anlagen. Zahl und Standorte der Anlagen können sich im Laufe der Planungen noch ändern.
Durch Anklicken werden die Visualisierungen vergrößert dargestellt. Die Übersichtskarte zeigt die Fotopunkte, von denen aus die Visualisierungen aufgenommen wurden.
Fotopunkt 1: Mörsdorf Wohnsiedlung
Fotopunkt 2: Mörsdorf Rapsfeld
Fotopunkt 3: Reichenbach Ortsschild
Fotopunkt 4: Reichenbach Bürgerhaus
Fotopunkt 5: St.Gangloff Fabrik
Fotopunkt 6: St.Gangloff Bürgerhaus
Q3/16 – Q2/17: Windmessung
Q1/17: Abschluss Nutzungsvertrag und Antrag auf Vorbescheid
Q1/17 – Q4/18: Naturschutzfachliche Untersuchungen und Erstellung weiterer Gutachten
Q2/19 – Q2/20: Umweltverträglichkeitsprüfung
Q3/20 - Q3/22: Widerspruchsverfahren gegen bauleitplanerische Ablehnung des Antrags auf Vorbescheid aus 2017
Q4/22 - Q4/24: Genehmigungsverfahren
Q1/25 – Q2/25: Teilnahme am Ausschreibungsverfahren
Q3/25 – Q2/27: Bestellung der Anlagen, Bau des Windparks und Inbetriebnahme
Im Zuge der Windkraftplanung in St. Gangloff kooperieren wir mit der BürgerEnergie Saale-Holzland eG. Das ermöglicht allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern an dem Projekt zu partizipieren und stärkt die lokale Wertschöpfung, da Gewinne nicht an externe Investoren abfließen, sondern in der Region bleiben. Über die Investitionsmöglichkeiten informiert die Genossenschaft hier.
Nach erfolgreicher Inbetriebnahme des Windparks können Bürger den in St. Gangloff produzierten Strom direkt als „Thüringer Landstrom“ beziehen. Nähre Informationen dazu finden Sie hier.
Die Thüringer Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2040 den Eigenenergiebedarf des Freistaates zu 100 Prozent aus regenerativer Energie zu decken. Wegen der guten Windhöffigkeit in Thüringen trägt Windenergie maßgeblich zum Erreichen dieses Ziels bei. Im August 2015 betrug der Anteil der Erneuerbaren an der Stromproduktion in Thüringen bereits 25 Prozent. Knapp die Hälfte davon lieferten Windparks. 2019 waren 866 Windenergieanlagen (WEA) mit einer Leistung von 1.613 Megawatt in Thüringen in Betrieb.
Künftig soll Windkraft einen noch größeren Beitrag zur Energiewende in Thüringen leisten. Dafür ist die Vergrößerung der Windeignungsgebiete von derzeit rund 0,3 Prozent auf ein Prozent der Landesfläche geplant. Hierfür sollen bei Bedarf, zum Beispiel in waldreichen Regionen wie Südthüringen, auch naturferne Wirtschaftswälder als Standorte für Windkraftanlagen genutzt werden können. Zur Umsetzung dieses Ziels werden derzeit alle vier Thüringer Regionalpläne fortgeschrieben. Nur innerhalb den von der Regionalplanung ausgewiesenen Windeignungsgebieten sind die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen zulässig. Außerdem sollen ältere Windenergieanlagen durch neue, leistungsstärkere ersetzt werden (Repowering).
Um auf allen Planungsebenen eine verträgliche Windkraftplanung zu gewährleisten, erarbeitet die Landesregierung verschiedene Leitfäden zur Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange bei der Planung von Windkraftanlagen.
Um den Ausbau der Windkraft fair und transparent zu gestalten, hat die Thüringer Landesregierung bei der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) die Servicestelle Windenergie eingerichtet. Diese koordiniert die Zusammenarbeit von allen Beteiligten und fördert einen sachlichen Dialog. Sie informiert und berät im Auftrag der Landesregierung Bürger, Genossenschaften, Kommunen und Eigentümer von Flächen in Windeignungsflächen unabhängig und kostenfrei. Die Palette reicht dabei von fachlicher Unterstützung für Stadt- und Gemeinderäte über die Beratung bezüglich etwaiger Bürgerbeteiligungsmodelle, die Unterstützung bei der Gründung von Eigentümerinteressengemeinschaften, die Organisation regionaler Dialogveranstaltungen bis hin zur Moderation bei unterschiedlichen Positionen vor Ort. Weitere Informationen zur Windkraft in Thüringen gibt es auch hier.
Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in St. Gangloff möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.
Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.
Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Windpark-Website bieten wir im Lauf der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über den Windpark zu informieren. So organisieren wir Infomessen oder bieten Baustellenführungen an.
Hier finden Sie einige Beispiele aus anderen Regionen:
Infomesse in NRW
Windparkeinweihung im hessischen Kirchhain
Wer den Windpark betreiben wird, steht in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften, Bürgerinnen und Bürger oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger, die Bürgerwindaktie ABO Invest oder sonstige Unternehmen kommen in Frage. ABO Energy bemüht sich bereits frühzeitig um lokale Investoren, um auch die Wertschöpfung aus dem Betrieb in der Region zu belassen. Je nach persönlicher Vorliebe sind auch für Bürger und Bürgerinnen Beteiligungsmodelle mit unterschiedlich hohem Risiko denkbar: zum Beispiel festverzinsliche Nachrangdarlehen oder eine Direktbeteiligung über Kommanditanteile. Haben Sie Interesse, sich an den Windenergieanlagen zu beteiligen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Viele. Die aktuellen Planungen des Windparks St. Gangloff fokussieren private Flächen. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber dafür Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Gemeinde St. Gangloff sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark, gegebenenfalls auch Einnahmen aus den Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung zu erwarten. Außerdem beauftragt ABO Energy nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.
Die Windkraftanlagen befinden sich auf privaten Flächen. Für die Benutzung kommunaler Straßen und Wege als Zuwegung und zur Trassenführung erhält die Gemeinde St. Gangloff ebenfalls eine feste jährliche Entschädigung sowie Gewerbesteuer. Dank der von ABO Energy initiierten Kooperation mit der BürgerEnergie Saale-Holzland e. G. können sich aber auch zahlreiche private Eigentümer aus der Umgebung des Windparks direkt daran beteiligen und von den Erlösen profitieren.
ABO Energy vergibt zudem Aufträge für die Errichtung und Gutachten während der Planungsphase soweit möglich an lokale Betriebe.
Ja. Windenergieanlagen lassen sich, wie in St. Gangloff, auch im Wald sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll realisieren. ABO Energy hat sich als einer der ersten Projektentwickler auf Waldstandorte spezialisiert und verfügt über reichlich Erfahrung in diesem Bereich. Die Eingriffe in die Natur bleiben dank dieser Expertise so gering wie möglich. Außerdem werden Windkraftanlagen ausschließlich in naturfernen Wirtschaftswäldern errichtet, die aus forstlicher Sicht keine besondere Funktion haben und nicht geschützt sind. In St. Gangloff sind beispielsweise fast alle Windenergieanlagen in direkter Anbindung zu bestehenden Forstwirtschaftswegen geplant. Dies minimiert den Eingriff in die Holzbodenfläche erheblich. Unumgängliche Rodungen kompensiert ABO Energy darüber hinaus vollständig, mindestens im Verhältnis 1:1. Für die Eingriffe in Natur und Landschaft vereinbart ABO Energy zudem in enger Abstimmung mit den Kommunen, Forstämtern und Naturschutzbehörden Ausgleichsmaßnahmen, um etwa andere Teile des Waldes ökologisch aufzuwerten.
Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 2.000 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder aufgeforstet werden. Lediglich im Bereich des Fundamentes, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt auf einer Fläche von rund 400 Quadratmetern eine Vollversiegelung.
In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Energy eine Rückbaubürgschaft in Höhe von mindestens 150.000 € garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie (Hinterlegung der Bürgschaftsurkunde bei der Behörde) ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Da eine Windenergieanlage zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen besteht, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden, sind Windenergieanlagen auch nach Ende der Betriebszeit nicht wertlos.
Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen wie die in St. Gangloff geplanten kommen sogar auf eine Leistung von 3.750 Kilowatt. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.
Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.
Die Fundamente müssen vollständig wieder zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich ABO Energy, die Fundamente vollständig zu entfernen, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.
Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden - statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren. Im Zuge der Planungen eines Windparks erstellt ABO Energy individuelle Brandschutzkonzepte mit den örtlichen Behörden, damit diese im Notfall schnell und effizient reagieren können. Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.
Ja. Grundsätzlich ist Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden – statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren.
Dennoch erstellt ABO Energy im Zuge der Planungen eines Windparks individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Moderne Anlagen verfügen standardmäßig über ein integriertes Brandschutzsystem. Dieses besteht unter anderem aus:
Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.
Nein. Windkraft an Land ist in vielen Ländern Europas, Südamerikas sowie in den USA, China und Australien schon heute die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. Das zeigt eine 2017 erschienene Studie der finnischen Lappeenranta University of Technology im Auftrag von Greenpeace. In Deutschland steuerte die Windkraft an Land 2013 rund 40 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren am Energiemix Deutschlands bei. Ihr Anteil an der EEG-Umlage liegt dagegen bei lediglich 15 Prozent. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.
Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage deutlich teuer als die für erneuerbare Energien.
Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden.
Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann und abgeschaltet werden müssen.
Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt.
Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.
Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Der wichtigste Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen.
Die aktuellste Studie zu diesem Thema wurde 2022 in Frankreich von der ‚Agence de la transition écologique‘ (Agentur für den ökologischen Wandel) veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen bei 90 Prozent der Häuser, die zwischen 2015 und 2020 verkauft wurden, keinen und bei zehn Prozent dieser Häuser nur minimalen Einfluss auf die Preise haben. Die gemessenen Auswirkungen ähneln denen anderer Infrastrukturobjekte, etwa Mobilfunkmasten. Die Haupteinflussfaktoren auf den Preis von Immobilien sind räumliche Struktur, Lebensstandard in der Region und Nähe zu touristischen Attraktionen.
Zu ähnlichen Schlüssen kommen auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, zum Beispiel eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für die Bereiche der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven und der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.
Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.
Der Windpark St. Gangloff liegt außerhalb der Wasserschutzgebietszonen 1+2, die für die Trinkwasserversorgung geschützt sind. Nur die Standorte von vier Anlagen des Windparks liegen in der unbedenklichen Wasserschutzgebietszone 3. Der Grundwasserschutz wurde überdies bereits bei der Ausweisung des Gebietes durch die Regionalplanung berücksichtigt, weshalb nicht mit negativen Auswirkungen zu rechnen ist.
Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer aktuellen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.abo-wind.com/tourismus.
Nein. Es gibt keine Einschränkungen für den Aufenthalt im Wald rund um die Anlagenstandorte. Für das Risiko, dass sich im Winter bei bestimmten Wetterlagen Eis an den Rotorblättern bildet, das durch die Drehbewegungen auch weiter entfernt auf den Boden auftreffen kann, wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit den zuständigen Behörden ein Konzept zur Risikominimierung erarbeitet. Zudem werden Eiswurf-Warnschilder aufgestellt.
Grundwasserschutz ist Teil des Genehmigungsverfahrens. Die möglichen Auswirkungen der Windkraftanlagen auf das Grundwasser werden im Rahmen des Verfahrens umfassend geprüft. Gegebenenfalls werden dem Betreiber in der Genehmigung Auflagen zur Sicherstellung des Grundwasserschutzes auferlegt.
Ja, das Gelände rund um die Standorte kann wie vorher forstwirtschaftlich genutzt werden.
Alex Pfeiffer
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