ABO Energy fordert die Anleihegläubiger zu einer Abstimmung ohne Versammlung auf und bittet um Zustimmung zu den unterbreiteten Beschlussvorschlägen.
Details zu den Beschlussvorschlägen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Dokument „Aufforderung zur Stimmabgabe“.
Die vollständige Darstellung der Beschlussgegenstände finden Sie im obigen Dokument „Aufforderung zur Stimmabgabe“ (Abschnitt B, ab Seite 4). Zusammengefasst geht es um folgende für die anstehende Sanierung des Unternehmens wesentliche Punkte:
1. Aufhebung einer Negativverpflichtung
ABO Energy darf gemäß den Anleihebedingungen derzeit keine Sicherheiten an Vermögensgegenständen zur Besicherung von Finanzverbindlichkeiten bestellen, ohne gleichwertige Sicherheiten für die Anleihe zu bestellen. Diese Regelung behindert aktuell den Abschluss neuer Avale, Kredite und Bürgschaften, die essentiell für die Fortführung der Geschäfte von ABO Energy sind.
2. Vorübergehender Verzicht und Streichung von Kündigungsrechten
Nach Ziffer 4.2 der Anleihebedingungen kann jeder Anleihegläubiger Schuldverschreibungen fällig stellen, wenn die Emittentin aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten Verhandlungen mit einem Großteil ihrer Gläubiger über eine Umschuldung beginnt. Die Emittentin befindet sich derzeit in Verhandlungen über ein Sanierungskonzept. Um den Fortgang dieser Verhandlungen nicht zu gefährden, soll dieses Kündigungsrecht vorsorglich gestrichen werden. Weitere Kündigungsrechte sollen bis 31. Mai 2026 außer Kraft gesetzt werden, um den Abschluss eines Sanierungskonzepts zu ermöglichen.
3. Bestellung eines gemeinsamen Vertreters
Um Verhandlungen und Abstimmungen im Rahmen der Sanierung zu erleichtern und die Rechte der Anleihegläubiger zu berücksichtigen, soll ein gemeinsamer Vertreter bestellt werden. Die Emittentin schlägt dafür Rechtsanwalt Andreas Ziegenhagen, Geschäftsführer der Dentons GmbH, vor.
4. Abschluss einer Stillhaltevereinbarung und Verhandlungen über ein Sanierungskonzept
Um den weiteren Fortgang des Sanierungsprozesses zu ermöglichen, soll der gemeinsame Vertreter ermächtigt werden, im Namen der Anleihegläubiger eine Stillhaltevereinbarung abzuschließen und die Interessen der Anleihegläubiger im Rahmen der weiteren Verhandlungen zu vertreten.
Die Annahme der Beschlussvorschläge ist für die anstehende Sanierung des Unternehmens erforderlich. Die Beschlüsse sind im Interesse der Anleihegläubiger, da es nur bei einer nachhaltigen Sanierung der Gesellschaft möglich sein wird, Zinszahlungen und Tilgung zu leisten. Für eine Zustimmung ist die Teilnahme der Hälfte des Kapitals und eine Mehrheit von 75 Prozent der Teilnehmenden erforderlich (nur bei der Bestellung des Vertreters reicht die einfache Mehrheit). Daher bitten wir Sie nachdrücklich, sich an der Abstimmung zu beteiligen und die Vorschläge anzunehmen.
Im oben verlinkten Dokument „Aufforderung zur Stimmabgabe“ (Abschnitt C III, ab Seite 8) sind die Abstimmungsmöglichkeiten ausführlich dargelegt.
Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten, an der Abstimmung teilzunehmen:
1. Digital
Über die (leider ausschließlich) englischsprachige Abstimmungsplattform: https://deals.is.kroll.com/aboenergy
Dort geben Sie Ihre persönlichen Daten und die Anzahl Ihrer Anleihen an und stimmen über die Vorschläge ab. Abstimmungen über die Abstimmungsplattform sind bis einschließlich Montag, 9. Februar möglich.
Im Anschluss erhalten Sie per E-Mail eine Zahl („unique instruction reference“), die Sie an Ihre Depotbank melden müssen, die Ihre Anleihen verwahrt. Auf diesem Weg legitimieren Sie sich über das Clearstream-System und geben ihr Votum ab.
2. Physisch
Alternativ können Sie die beiden oben verlinkten Dokumente „Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk“ (von der Depotbank zu bescheinigen, viele Depotbanken haben dafür auch eine eigene Vorlage) und "Stimmabgabeformular" ausfüllen und an den Notar/ Abstimmungsleiter schicken.
In diesem Fall sind nur Stimmen gültig, die im Abstimmungszeitraum (Dienstag, 10.2., bis Donnerstag, 12.2.) beim Abstimmungsleiter eingehen. Früher oder später bei ihm eingehende Stimmen darf der Versammlungsleiter nicht berücksichtigen.
Stimmabgabeformular und Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk können per Post, Fax oder E-Mail gesendet werden an:
Notar Dr. Matthias Horbach
– Abstimmungsleiter –
Stichwort „ABO Energy-Anleihe 2024/2029-Abstimmung ohne Versammlung“
c/o Schalast & Partner Rechtsanwälte mbB
Mendelssohnstraße 75-77
60325 Frankfurt am Main
Telefax:: 069 97 58 31 20
E-Mail: abstimmung_vote_i_abo_energy@schalast.com
Die Geschäftsführung lädt die Gläubiger am Donnerstag, 5. Februar 2026, zwischen 18 und 19 Uhr zu einer digitalen Informationsveranstaltung ein. Interessenten können sich unter dem nachfolgenden Link anmelden: https://research-hub.de/events/registration/2026-02-05-18-00/AB9-GR.
Dokumente auf Englisch
| Emittentin | ABO Energy KGaA |
| ISIN/ WKN | ISIN: DE000A3829F5/ WKN: A3829F |
| Verwendungszweck |
(Vor)Finanzierung von Projekten nach Richtlinien des Green Bond Framework |
| Wertpapierart | Inhaber-Schuldverschreibung |
| Emissionsvolumen | 80 Millionen Euro |
| Ranking | unmittelbar, unbedingt, nachrangig, nicht besichert |
| Stückelung | 1.000,00 Euro |
| Ausgabepreis | 100% |
| Laufzeit | 5 Jahre |
| Zins | 7,75% |
| Zinszahlung | Festzins, zahlbar halbjährlich nachträglich, jeweils am 8. Mai und am 8. November eines jeden Jahres, erstmalig am 8. November 2024, letztmalig am 8. Mai 2029 |
| Listing | Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse (Quotation Board) |
| Covenants | u. a. Einhaltung von Verschuldungsgradkennzahlen; Einzelheiten siehe Anleihebedingungen |
| ESG Format | Agentur imug / Green Bond Framework / Secondary Party Opinion |
| Zahlstelle | Bankhaus Gebrüder Martin AG |
Der ABO Energy Green Bond ist ein festverzinsliches Wertpapier mit einem Volumen in Höhe eines Gesamtnennbetrags von nominal 80 Mio. Euro. Die Anleihe hat eine Laufzeit von fünf Jahren vom 8. Mai 2024 bis zum 8. Mai 2029 und ist mit einem Kupon von 7,75 % p. a. ausgestattet, der halbjährlich nachträglich jeweils am 8. Mai und 8. November eines jeden Jahres, erstmals am 8. November 2024, ausgezahlt wird. Nach Ende der Laufzeit wird die Anleihe am 8. Mai 2029 zu ihrem Nennbetrag (100 %) zuzüglich aufgelaufener Zinsen an den Inhaber zurückgezahlt.
Die Verwendung des Emissionserlöses erfolgt im Einklang mit dem von der Gesellschaft im März 2024 aufgestellten „Rahmenwerk Grüne Inhaberschuldverschreibung“, das auf den „Green Bond Principles“, d. h. den Leitlinien der International Capital Market Association („ICMA“) basiert. Gemäß dem Rahmenwerk gelten Projekte als förderungsfähig, die den Aufbau einer umwelt- und klimafreundlichen, zukunftsfähigen und auf erneuerbaren Ressourcen basierenden Energieversorgung fördern.
Die Erlöse aus der Emission werden entsprechend dem Geschäftsmodell der Emittentin zur Finanzierung der Entwicklung und Errichtung von Solar-, Wind- und Batterieparks sowie Kombi- oder Hybridprojekte der drei Varianten und insofern für förderungsfähige Projekte im Sinne des Rahmenwerks verwendet.
Im Zusammenhang mit der Emission hat die imug Beratungsgesellschaft GmbH („imug“), eine Research- und Rating-Agentur, am 2. April 2024 ein Zweitgutachten abgegeben (sog. Second Party Opinion), in dem imug die Auffassung vertritt, dass das Rahmenwerk vollständig im Einklang mit den Green Bond Principles der ICMA steht.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Rahmenwerk und dem unabhängigen Zweitgutachten der imug.
Ja, die Anleihe 2024/2029 (ISIN DE000A3829F5) ist in den Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen und wird dort gehandelt.
Das Volumen beträgt nominal 80 Mio. Euro.
Der Zinssatz wurde im Zuge eines Bookbuildingverfahrens auf 7,75 % p. a. festgelegt.
Die Emittentin verwendet den Nettoemissionserlös zur Projektierung und Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sowie von Batteriespeichern im Einklang mit dem Rahmenwerk Grüne Inhaberschuldverschreibung vom März 2024. Dies umfasst im Wesentlichen die (Vor-)Finanzierung von Solar-, Wind- und Batterieparks sowie Kombi- oder Hybridprojekte der drei Varianten. Die zu finanzierenden Projekte befinden sich zunächst und vor allem in den 16 Ländern, in denen ABO Energy derzeit bereits tätig ist. Es kann darüber hinaus sein, dass ABO Energy während der Laufzeit der Unternehmensanleihe in weiteren Ländern tätig wird. Dies ist bislang nicht geplant.
Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte dem Rahmenwerk und dem Wertpapierprospekt.
Detailliertere Informationen finden sich im Wertpapierprospekt.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen telefonisch unter +49 611 267 65 624 oder per E-Mail unter presse@abo-wind.de zur Verfügung.
Von der öffentlich angebotenen ABO Energy-Anleihe 2021/2030 wurden 42.636 Teilschuldverschreibungen gezeichnet und in die Depots der Anlegerinnen und Anleger eingebucht. Der Nettoemissionserlös in Höhe von rund 41 Millionen Euro ermöglicht es der ABO Energy KGaA, mehr große Wind- und Solarparks ans Netz zu bringen. Die Mittel dienen insbesondere dazu, die Bauphasen wechselnder Projekte zu finanzieren.